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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der Dienstleistungsverkehr wird erleichtert

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Union 2006 ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die notwendig sind, um den Zielsetzungen der Richtlinie bis Ende 2009 nachzukommen. Durch die Richtlinie soll der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft deutlich vereinfacht und erleichtert werden.

Verwaltungsvereinfachung

Den Kern der Richtlinie bildet die Verwaltungsvereinfachung zugunsten von Unternehmen. Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert,

  • die geltenden Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf ihre Einfachheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen,
  • einheitliche Ansprechpartner einzurichten, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit abwickeln können,
  • sicher zu stellen, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner oder bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden können,
  • unternehmensbezogene Dienstleistungen entsprechend anzupassen und zu erweitern.

Die Stadt Hof identifiziert sich mit den Zielen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und ist dabei, die für ihren Bereich erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Neuigkeiten

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

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Die Stadt Hof steht vor der Herausforderung, im Haushaltsplan 2024 die sogenannte Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu…

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Am 29. Juni 2024 findet erstmals ein Christopher Street Day in Hof statt unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

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Neujahrsempfang in Cheb 2024

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Das Patenboot „Alster A50“ übergibt 500 Euro für das Therapeutisch-Pädagogische Zentrum.

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