EU-Dienstleistungsrichtlinie
Der Dienstleistungsverkehr wird erleichtert
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Union 2006 ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die notwendig sind, um den Zielsetzungen der Richtlinie bis Ende 2009 nachzukommen. Durch die Richtlinie soll der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft deutlich vereinfacht und erleichtert werden.

Verwaltungsvereinfachung
Den Kern der Richtlinie bildet die Verwaltungsvereinfachung zugunsten von Unternehmen. Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert,
- die geltenden Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf ihre Einfachheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen,
- einheitliche Ansprechpartner einzurichten, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit abwickeln können,
- sicher zu stellen, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner oder bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden können,
- unternehmensbezogene Dienstleistungen entsprechend anzupassen und zu erweitern.
Die Stadt Hof identifiziert sich mit den Zielen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und ist dabei, die für ihren Bereich erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.