Beflaggung zum Tag der Arbeit
Am 1. Mai 1886 kam es in den USA zu Streiks von Industriearbeitern, die von der Polizei blutig niedergeschlagen wurden. Die sozialistische „Zweite Internationale“ erklärte den 1. Mai im Jahr 1889 zum „Kampftag der Arbeiterklasse“.
Nach einem zunächst einmaligen Versuch im Jahr 1919 ist der 1. Mai seit 1933 in Deutschland gesetzlicher Feiertag. Während die Nationalsozialisten mit dem Maifeiertag versuchten, die Arbeiterbewegung auf ihre Seite zu ziehen, ist er seit 1946 der Feiertag der arbeitenden Menschen. Kundgebungen und Reden von Gewerkschaftern sollen deren Anliegen in die Politik tragen.
Die städtischen Gebäude sind daher am 1. Mai beflaggt.