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Haushalt

Intakte Straßen, gute Infrastruktur, Schulen, Verwaltung - um Hof liebens- und lebenswert zu halten braucht die Stadt Geld. Das bekommt sie in Form von Steuern, vor allem durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Daneben gibt es die Gemeinschaftssteuern wie Einkommens – oder Umsatzsteuer. Von den beiden letztgenannten kommt nur ein Teil der Stadt direkt zugute. Der Rest des Geldes geht an Land und Bund. Die örtlichen Aufwandssteuern kann die Stadt Hof selbstständig erheben, hier wäre die Hundesteuer anzuführen.

Die Gewerbesteuer ist natürlich abhängig von den Ergebnissen der Unternehmen und Gewerbetreibenden. Die Einnahmen können je nach Wirtschaftslage deutlich schwanken. Es gilt den städtischen Haushalt mit Augenmaß zu planen.

Der Haushaltsplan besteht zunächst einmal aus drei Einzelplänen: Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Finanzplan. Interessante Basics und Fakten zum städtischen Haushalt finden Sie hier.

Allgemeines

Haushaltssatzung

2023

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Verwaltungshaushalt

2023

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Vermögenshaushalt

2023

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Finanzplan

2023

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Nachtragshaushalt

2023

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Nachtragshaushalt

2022

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Haushaltsplan

2021

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Wirtschaftspläne

Bauhof

Wirtschaftsplan

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Freiheitshalle

Wirtschaftsplan

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Krematorium

Wirtschaftsplan

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Beteiligungsbericht

Beteiligungsbericht

2020

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Zusammenfassung

Beteiligungsbericht

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Der städtische Haushalt einfach erklärt

Was ist eigentlich der städtische Haushalt?

Der Haushaltsplan ist ein Plan, der festlegt, wofür die Stadt Geld ausgibt. Diese Ausgaben betreffen alle Menschen, die in Hof leben.

Ein privater Haushalt hat Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind zum Beispiel das Einkommen. Dem gegenüber stehen Ausgaben wie beispielsweise Miete, Telefon und Essen.

Auch ein städtischer Haushalt hat Einnahmen und Ausgaben: Zu den Einnahmen zählen das Geld von Bund und Land, aber auch die kommunalen Steuern, wie z. B. Hunde-, Grund- oder Gewerbesteuer. Außerdem nimmt die Stadt Gebühren und Beiträge ein.

Eine Stadt kostet aber auch Geld. Die Stadt hat verschiedene Aufgaben, wie die Sanierung und den Neubau von Schulen, die Instandhaltung von Kultureinrichtungen, Museen oder Parks. Sie bietet aber auch zahlreiche Dienstleistungen an, wie die Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen, die Ehetrauung von Paaren und die Bearbeitung von Bauanträgen. Die Mitarbeiter:innen der Stadt erhalten dafür ihr Gehalt.

Was sind Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen?

Bei den städtischen Ausgaben unterscheidet man zwischen den sogenannten Pflichtaufgaben und den freiwilligen Leistungen.

Zu den Pflichtaufgaben zählen beispielsweise der Winterdienst, die Müllabfuhr, der Bau und der Unterhalt von Schulen, die Beleuchtung, der Ausbau und die Instandhaltung von Verkehrswegen oder die Feuerwehr. Sie machen den größten Teil des Haushaltes aus.

Unter freiwillige Leistungen fallen z. B. der Unterhalt von Parks und Spielplätzen oder Kultureinrichtungen. Sie haben einen geringeren Anteil am Haushalt.

Geld muss die Stadt für Pflichtaufgaben und kann sie - insofern die Pflichtaufgaben erfüllt werden - für freiwillige Aufgaben ausgeben.

Kann eine Stadt Kredite aufnehmen?

Natürlich sollten die Einnahmen einer Stadt die Ausgaben decken. Sind die Ausgaben jedoch größer als die Einnahmen, muss die Stadt, damit der Haushaltsplan tatsächlich gültig ist, entweder die Ausgaben kürzen oder die Einnahmen erhöhen. Die Aufnahme von Krediten für laufende Kosten, wie beispielsweise Baureparaturen, Instandsetzungen oder Gehälter, ist nicht zulässig.

Nur für bestimmte Ausgaben wie z. B. den Neubau von Schulen, Straßen oder Kanälen, also Investitionen, darf die Stadt Hof mit Zustimmung der Regierung von Oberfranken Kredite aufnehmen. Generell kann jede Stadt nur mit der Zustimmung der jeweiligen Regierung einen Kredit aufnehmen. Es handelt sich also um ein Gesetz, das nicht nur die Stadt Hof betrifft.

Für aufgenommene Kredite muss eine Stadt natürlich Zinsen entrichten. Dafür und für die Rückzahlung der Kredite muss sie genügend Einnahmen haben. Neue Kredite aufnehmen, um Zinsen zu zahlen oder Kredite zu tilgen, darf eine Stadt nur in Ausnahmefällen.

Die Stadt Hof hat aktuell Kredite in Höhe von knapp 85 Mio. Euro (Stand 31.12.2022) aufgenommen, unter anderem für die Anschaffung von Fahrzeugen, den Bau von Gebäuden, Straßen oder Kanälen. Den bislang höchsten Schuldenstand hatte die Stadt Hof im Jahr 2012 mit 127,5 Mio. Euro.

Übrigens: Teilt man die Höhe der städtischen Kredite (85 Mio. Euro) Euro durch die Zahl der rund 48.000 Einwohner:innen der Stadt Hof, ergibt sich die Pro-Kopf-Verschuldung. Sie liegt in Hof bei 1.782 EUR (Stand 31.12.2022).

Wer bestimmt, wofür Geld ausgegeben wird?

Die Finanzabteilung einer Stadt heißt Kämmerei. Ab Juli sammelt sie Informationen, in welcher Höhe die einzelnen städtischen Abteilungen, die sogenannten Fachbereiche, finanzielle Mittel für das kommende Jahr anfordern. Außerdem beschäftigt sich die Kämmerei damit, wie viele Einnahmen für das kommende Jahr erwartet werden.

Daraus erstellt sie einen Vorschlag, den sogenannten Haushaltsplanentwurf. Diesen Vorschlag bekommt zunächst der Haupt- und Finanzausschuss. Der Ausschuss berät sich, macht Änderungsvorschläge geltend und empfiehlt dann den Haushaltsplan dem Stadtrat. Die Entscheidung, für welche Maßnahmen oder Projekte Geld ausgegeben werden soll, ist eines der klassischen Rechte des Stadtrates.

Übrigens: Auch Hoferinnen und Hofer können Vorschläge an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Stadtrates herantragen. Denn ihn wählen die Hoferinnen und Hofer, damit ihre Interessen vertreten werden. Wenn ein Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss Mehrheit findet, wird dafür Geld im Haushalt bereitgestellt. Voraussetzung dafür ist aber ein ausgeglichener Gesamthaushalt, d. h. die Einnahmen müssen ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

Am Ende entscheidet der Stadtrat über die finale Fassung des Haushalts.

Aber dadurch gilt der Haushaltsplan nicht automatisch. Die kommunale Aufsichtsbehörde, in unserem Fall die Regierung von Oberfranken, muss, wenn weitere Kreditaufnahmen im Haushalt vorgesehen sind, den Haushalt noch genehmigen.

Abschließend wird die sogenannte Haushaltssatzung ausgefertigt und der Haushaltsplan liegt zur Einsicht für alle Hoferinnen und Hofer im Rathaus aus.

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt - Was ist denn das?

Eines vorweg: beide sind Bestandteile des Haushaltsplans einer Stadt.

Übertragen auf einen privaten Haushalt könnte man sagen: der Verwaltungshaushalt erfasst alle laufenden Einnahmen wie bspw. das monatliche Einkommen und auch laufenden Ausgaben wie z. B. Heizung und Miete.

Im sogenannten Verwaltungshaushalt einer Stadt sind alle laufenden Einnahmen und Ausgaben erfasst, die im Normalfall jedes Jahr wiederkehren. Einnahmen im Sinne des Verwaltungshaushaltes sind z. B. die Steuern, wie Grund- und Gewerbesteuer, Beiträge und Gebühren, aber auch Zuweisungen von Bund und Land. Zu Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zählen u. a. Sozialleistungen und Ausgaben für Personal.

Im Vermögenshaushalt - aus privater Sicht - wären Einnahmen z. B. das erzielte Geld durch den Verkauf einer Immobilie und Ausgaben der Barkauf eines neuen PKW.

Der Vermögenshaushalt einer Stadt beschäftigt sich mit Investitionen (wie z. B. Bauausgaben) und deren Finanzierung. Auch hier gibt es also Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen im Vermögenshaushalt sind z. B. das Geld, das man aus Rücklagen entnimmt oder das zur Verfügung steht, wenn die Stadt einen Kredit aufnimmt. Auch wenn die Stadt Grundstücke oder Gebäude verkauft, zählt der Erlös zu den Einnahmen. Ausgaben im Vermögenshaushalt sind hingegen Baumaßnahmen oder das Geld, das zur Tilgung von Krediten benötigt wird.

Zusammengefasst: Im Verwaltungshaushalt stehen Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen einer Stadt nicht erhöhen oder mindern. Einnahmen und Ausgaben, die direkt das Vermögen der Stadt beeinflussen, sind im Vermögenshaushalt zu finden.

Ein Beispiel: Ein Radweg in schlechtem Zustand kann saniert werden, da für die Instandhaltung Geld im Verwaltungshaushalt eingestellt ist. Unabhängig davon könnte aber ein weiterer, neuer Radweg nicht gebaut werden, da im Vermögenshaushalt dafür kein Geld bereitsteht.

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Peter Fischer

Fachbereich Stadtkämmerei, Liegenschaften

 

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