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Die Bayerische Ehrenamtskarte

... ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement

Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein Dankeschön an die besonders engagierten Bürger zu richten. Mit Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte bei unseren Akzeptanzpartner können Sie verschiedene Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen und Beantragung

Wer bekommt die Karte?

Folgende persönliche Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnort: Stadt Hof
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    - Inhaber einer Juleica
    - aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    - aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
  • Personen, die seit 25 Jahren die Voraussetzungen für die blaue Ehrenamtskarte erfüllen, Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte (ebenfalls Antrag erforderlich)

Wie beantrage ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Ihr Verein, Ihr Verband, Ihre Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selbst stellen einen Antrag!

Sie können den Antrag als pdf-Datei herunterladen oder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 09281/ 815-5158 anfordern. Nach Ausfüllen des Antrages lassen Sie sich Ihre Angaben vom Verein oder der Organisation bestätigen und reichen diesen dann bei der Stadt Hof ein.

Die Bayerische Ehrenamtskarte in blau hat eine Gültigkeit von 3 Jahren!

Erstantrag

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Folgeantrag

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Akzeptanzpartner

Hier können Sie die Vorteile der Ehrenamtskarte nutzen!

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nicht nur für Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, sondern bayernweit, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich an der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen, gültig.

Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich über die teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte informieren. 

Teilnehmende Akzeptanzpartner in der Stadt Hof

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Teilnehmende Akzeptanzpartner im Landkreis Hof

website

Fachbereich 52 Ehrenamtskarte 

 


         

      
Telefon:
09281/ 815-5158


E-Mail: 
ehrenamtskarte(at)stadt-hof.de

Postanschrift:
Stadt Hof
Fachbereich 52 - Ehrenamtskarte
Klosterstr. 1-3
95028 Hof

Tausende Vergünstigungen in ganz Bayern

Eine Übersicht zu den Landkreisen und Kreisfreien Städten, welche die Ehrenamtskarte bereits eingeführt haben, finden Sie hier.

 

Gefördert und unterstützt wird die Ehrenamtskarte vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Weitere Informationen rund um diese Rabattkarte erhalten Sie unter: www.ehrenamtskarte.bayern.de 

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