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Digitales Rathaus

Sanierungsmaßnahmen

Aufwertung für das Stadtbild

Mit Sanierungsmaßnahmen werden städtebauliche Missstände in einem Gebiet behoben. Sie bestehen aus zahlreichen baulichen Einzelmaßnahmen, die in Form eines einheitlichen Konzeptes das Gebiet ganzheitlich aufwerten können.

Durch die Stadt wird im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen, wenn sich das Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet. Er weist darauf hin, dass eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere das besondere Städtebaurecht gemäß §§ 136 ff. BauGB zu beachten sind.

Zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Hof die Stadterneuerung Hof GmbH zum Sanierungsträger bestellt. Welche Aufgaben genau übernommen werden können Sie auf den Seiten der Stadterneuerung nachlesen.

Stadterneuerung Hof GmbH

    Sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht

    Allgemeine Grundlagen

    Genehmigungspflichtige Maßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gemäß § 144 Abs.1 BauGB sind:

    • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch von baulichen Anlagen; Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen und Ablagerungen
    • erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
    • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.

     

    Genehmigungspflichtige Vorhaben gemäß § 144 Abs. 2 BauGB sind:

    • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechtes
    • die Belastung von Grundstücken (sogenannte dingliche Rechte), soweit sie nicht mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne der Ziele der Sanierung (§ 148 Abs. 2 BauGB) im Zusammenhang stehen
    • ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten beiden Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrages vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
    • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
    • die Teilung eines Grundstücks

     

    Steuerliche Begünstigungen

    Richtlinien des Einkommenssteuergesetzes

    Der Eigentümer hat die Möglichkeit, im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 169 BauGB) oder bei einem Denkmal erhöhte steuerliche Absetzungen oder Sonderausgaben beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen, wenn er an seinem Gebäude Investitionen tätigt. Zu beachten ist hierbei das Einkommenssteuergesetz.

    • § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) - Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen - 
    • § 10 f Einkommenssteuergesetz (EStG) – Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und Städtebaulichen Entwicklungsbereichen
    • § 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG) - Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

    Ausgleichsbetrag - vorzeitige Ablösung

    Kostenbeteiligung für den Grundstückseigentümer

    Nach § 154 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) ist der Eigentümer eines Grundstückes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verpflichtet, zur Finanzierung der Sanierung an die Stadt Hof einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten.

    Mit dem Ausgleichsbetrag wird der Eigentümer von Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet an den Kosten der Sanierungsmaßnahme beteiligt. Dabei entspricht der Ausgleichsbetrag der Differenz (Erhöhung) des Bodenwertes der Grundstücke. Die Differenz errechnet sich aus dem Bodenwert vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen und dem durch die Sanierungsmaßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet bedingten höheren Bodenwert. Die Bemessung des Ausgleichsbetrages erfolgt auf der Grundlage einer exakten Wertermittlung durch den Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Hof.

    Gutachterausschuss

    Neuigkeiten

    Auf dem Bild sind über 20 Personen vor einem Rathaussaale zu sehen, von den einige Urkunden halten.

    Herausragende Fassadenerneuerungen prämiert

    Auf dem Bild sind 12 Personen vor einem Holzgebäude zu sehen neben einem Aufsteller "Wohnressourcen nachhaltig nutzen)

    Sie möchten ein Gebäude sanieren? Beantragen Sie eine Sanierungserstberatung bei uns.

    Auf dem Bild ist eine Menschenmenge am Abend auf einem cool beleuchteten Festivalgelände zu sehen.

    Vier Tage Musik und Beats in den Saaleauen

    Auf dem Bild sieht man mehrere Menschen aus regionaler Wirtschaft und Politik.

    Treffen im früheren Capitol Kino

    Auf dem Bild sind Frauen hinter einem Absperrband zu sehen. Zwei von ihnen schneiden das Band durch.

    Woolworth-Filiale in der Altstadt eröffnet

    Ab August 2025 können Bauanträge elektronisch bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hof eingereicht werden.

    Auf dem Bild sind neun Personen zu sehen, davon zwei Handwerker in traditioneller Kleidung mit Fahne.

    Die älteste noch bestehende Zunft Deutschlands besucht das Rathaus.

    Auf dem Bild sind 16 Personen auf einer Baustelle zu sehen. Drei von ihnen tragen gelbe Westen.

    Breitbandausbau für ca. 15.000 Haushalte in Hof startet.

    Auf dem Bild sieht man Menschen, die einem Vortrag folgen

    Risiken und Schutzmaßnahmen bei hohen Temperaturen

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