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Digitales Rathaus

Sanierungsgebiete

Als Sanierungsgebiet gilt ein klar abgegrenztes Gebiet, in dem die Stadt Hof eine sogenannte „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführen möchte. Dazu beschließt die Stadt Hof eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Ein Sanierungsgebiet wird festgelegt, wenn in einem Bereich der Stadt die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit einer vorbereitenden Untersuchung nachgewiesen. Darin werden städtebauliche, strukturelle und soziale Verhältnisse sowie Zusammenhänge und vor allem Missstände zum Zeitpunkt der Untersuchungen festgehalten.

Außer den Maßnahmen der Stadt im öffentlichen Raum, von denen das gesamte Sanierungsgebiet profitieren wird, können im privaten Bereich Modernisierungs- und Instandsetzung an Gebäuden sowie Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken gefördert werden. All diese Maßnahmen tragen zur Verwirklichung der Ziele der Gesamtmaßnahme bei.

Übersicht aller Sanierungsgebiete

In der Stadt Hof gibt es derzeit 4 Sanierungsgebiete:

  • Sanierungsgebiet IV - Saaleauen
  • Sanierungsgebiet V - Bahnhofsviertel
  • Sanierungsgebiet VI - Maxplatz/Rathaus
  • Sanierungsgebiet VII - Biedermeierviertel

Die Sanierungsgebiete 1 bis 3 wurden im Dezember 2021 aufgehoben. Einzelheiten dazu können Sie hier nachlesen.

Abrechnung Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet IV

Saaleauen

Das ca. 11,7 ha große Sanierungsgebiet wird umfasst:

im Norden:von der Michaelisbrücke
im Osten:von der Saale
im Süden:vom Oberen Anger und der Pfarr
im Westen:vom Mühlberg, von Grundstücken westl. der Fischergasse, dem Rähmberg, vom Graben

Sanierungsgebiet V

Bahnhofsviertel

Das ca. 73,5 ha große Sanierungsgebiet wird umfasst:

im Norden:von der Friedrichstraße, der Pfarr, dem Oberen Anger und der Saale;
im Osten:von der Saale und der Alsenberger Straße;
im Süden:vom Bahnhofsareal mit Gleisen inkl. Luftsteg;
im Westen:vom Kurt-Schumacher-Platz und der Marienstraße.

Sanierungsgebiet VI

Maxplatz/Rathaus

Das ca. 3,7 ha große Sanierungsgebiet wird umfasst:

im Norden:von der Klosterstraße bzw. dem Graben;
im Osten:vom Graben;
im Süden:Linie südlich Kirchplatz 1 und Ludwigstr. 27, von der Bürgerstraße;
im Westen:von der Karolinenstraße bzw. der Ludwigstraße.

Sanierungsgebiet VII

Biedermeierviertel

Sanierungsgebiet VII - Biedermeierviertel

Das ca. 5,7 ha große Sanierungsgebiet wird umfasst:

im Norden:durch das Klostertor, den Sigmundsgraben und die Auguststraße;
im Osten:von der Ludwigstraße und der Karolinenstraße;
im Süden:von der Schloßgasse und der Karlstraße und;
im Westen:von der Theaterstraße und der Lessingstraße.

Die Zusammenfassung der Analyseergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung des Sanierungsgebietes Biedermeierviertel finden Sie hier.

Vorbereitende Untersuchung

 

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