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Digitales Rathaus

Ausbildungsförderung beantragen

Die Ausbildungsförderung umfasst Fördermittel des Bundes und des Landes Bayern, die im Rahmen des sog. Schüler-BAföG bzw. des Aufstiegs-BAföG als Zuschuss und/oder Darlehen beansprucht werden können. 

Über die Links  BAföG Digital,  AFBG-Digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zustellen. Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare, Merkblätter und Berechnungsbeispiele finden Sie außerdem über die weiteren Links BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG . Dort können Sie unter „Antragstellung“ auch das je nach Ausbildungswunsch und Ausbildungsort für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfahren.

Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG)

Ziel ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ob die angestrebte Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden kann, ist von drei Faktoren abhängig: Die Ausbildung muss förderfähig sein, die persönlichen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein und der Ausbildungsbedarf darf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten bzw. der Eltern gedeckt sein.

Die Förderung für Schüler erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Ausbildung und der Unterbringung. Ob sich der volle Förderungsbetrag oder nur Teilförderung errechnet, hängt vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern ab.

Der Antrag sollte jeweils rechtzeitig, jedoch frühestens 3 Monate vor Beginn des Schuljahres, gestellt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist und eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. 

 

Antragsformulare für BAföG

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Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht).

Antragsberechtigt sind Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Erziehern, Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern oder Betriebswirten vorbereiten. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten und zertifiziert sind. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig. Erhalten die Teilnehmer jedoch schon Leistungen auf der Grundlage anderer Gesetze, wie beispielsweise nach dem BAföG oder dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), ist die Förderung nach dem AFBG ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig, jedoch frühestens 3 Monate, vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum letzten Unterrichtstag beantragt werden.
Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrags bei Vollzeitmaßnahmen und zum einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Sie über den Link Aufstiegs-BAföG.

Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

 

 

Antrag für Aufstiegs-BAföG (AFBG)

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Ansprechpartner Bafög

Familienname A - I

Frau Friedrich

Telefon:
09281 / 815 - 1713

Familienname J - Z

Frau Söllner

Telefon:
09281 / 815 - 1712

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Gross Andreas

Andreas Gross

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95028 Hof

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