Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu)
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Kinder-und Jugendhilfe. Sie stellt sicher, das hilfebedürftige junge Menschen und ihre Familien die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um pädagogische und soziale Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrnehmen können.
Dabei handelt es sich nicht um Leistungen direkt an die Kinder oder Eltern, sondern um die Finanzierung von Maßnahmen, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder andere Fachdienste gewährt werden – zum Beispiel Erziehungshilfen, Heimplatzierungen oder ambulante Betreuungsangebote.
Was sind die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die wirtschaftliche Abwicklung, Prüfung und Bewilligung der Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
- Prüfung und Bewilligung von Leistungen nach §§27 ff. SGB VIIII (z.B. Heimerziehung, Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Berechnung und Auszahlung der Kosten für Hilfemaßnahmen
- Erhebung von Kostenbeiträgen bei Eltern, Kindern oder Jugendlichen §§ 90 ff. SGB VIII
- Zusammenarbeit mit Trägern, Einrichtungen und Pflegefamilien zur Finanzierung von Leistungen
- Prüfung von Zuständigkeiten und Kostenübernahmen bei überörtlichen Hilfefällen
- Mitwirkung bei Hilfeplanverfahren, insbesondere zur wirtschaftlichen Machbarkeit
Was sind die Bereiche der Wirtschaftlichen Jugendhilfe?
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst verschiedene Teilbereiche, die eng mit den pädagogischen Diensten zusammenarbeiten:
1. Hilfen zur Erziehung (HzE)
- Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen (§§ 27-25 SGB VIII)
- Zusammenarbeit mit freien Trägern, Pflegefamilien und Einrichtungen
2. Eingliederungshilfen für Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung (§35a SGB VIII)
- Übernahme der Kosten für therapeutische und pädagogische Leistungen
- Kooperation mit Schulen, Therapeuten und Eltern
3. Kindertagesbetreuung
- Kostenübernahme und -beteiligung bei Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege
- Berechnung von Elternbeiträgen
4. Jugendsozialarbeit und Schutzmaßnahmen
- Wirtschaftliche Abwicklung von Leistungen in akuten Krisen oder bei Inobhutnahmen
5. Kostenbeitragswesen
- Erhebung von Kostenbeiträgen bei Leistungsberechtigten
Prüfung von Einkommen, Vermögen und Unterhaltspflichten
Was ist das Ziel der Wirtschaftlichen Jugendhilfe?
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt dafür, dass Hilfen rechtzeitig, bedarfsgerecht und effizient finanziert werden. Sie stellt den finanziellen Rahmen sicher, innerhalb dessen pädagogischen Fachkräfte gezielt unterstützen können. Dabei steht stets das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen im Mittelpunkt.