Beistand,- Pfleg- und Amtsvormundschaft
Das Jugendamt übernimmt in bestimmten Situationen eine gesetzliche Unterstützung oder Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören die Beistandschaft, die Pflegschaft und Amtsvormundschaft.
Beistandschaft
Ein Beistand unterstützt Elternteile, die allein für ein Kind sorgen. Der sorgeberechtigte betreuende Elternteil kann schriftlich eine Beistandschaft beantragen. Die Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos.
Der Beistand hilft vor allem bei der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes, z.B.:
- bei der Feststellung der Vaterschaft
- und/oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden.
Pflegschaft
Eine Pflegschaft bedeutet, dass das Jugendamt oder eine andere Person bestimmte Teile der elterlichen Sorge übernimmt.
Das kann z.B. sein:
- die Vermögenssorge (Verwaltung des Geldes oder Eigentums eines Kindes)
- die Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung, wo das Kind lebt und sich aufhält)
Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wird. Die Eltern bleiben grundsätzlich weiter sorgeberechtigt, aber ein Teilbereich wird übertragen.
Amtsvormundschaft
Eine Amtsvormundschaft übernimmt das Jugendamt, wenn kein Elternteil das Sorgerecht ausüben kann.
Das kann z.B. sein:
- wenn die Eltern verstorben sind
- wenn das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entzieht
- wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil minderjährig ist und daher sein Kind nicht vertreten kann
- wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht
- wenn das Amt für Jugend und Soziales vom Familien- oder Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird
Der Amtsvormund trägt dann die volle Verantwortung für das Kind, ähnlich wie Eltern:
- er vertritt das Kind in alles rechtlichen Fragen
- er entscheidet über Schule, Ausbildung und Wohnort
- er kümmert sich um Unterhalt und Vermögen
er kümmert sich und entscheidet bei gesundheitlichen Angelegenheiten
Ziel der Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaften
Beistandschaften, Pflegschaften und Amtsvormundschaften sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche verlässlich vertreten und geschützt sind – auch dann, wenn Eltern nicht alles selbst regeln können oder dürfen.
Kontakt
zu Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft
E-Mail:
beistandschaften(at)stadt-hof.de
jugendundsoziales(at)stadt-hof.de