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Digitales Rathaus

In Kraft getretene Bebauungspläne

Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren

Die Bebauungspläne mit Begründung (bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Unterlagen Auskunft erteilt.

Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Im Geoportal der Stadt Hof finden Sie online alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne und können für eine Adresse oder Flurstücksnummer den gültigen Bebauungsplan finden.
     
  • Die Originale der Bebauungspläne können während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Mo und Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung, Karolinenstr. 17, 1. Stock eingesehen werden.

Für eine persönliche Einsichtnahme wird eine Terminabsprache unter 09281 / 815 - 1511 oder per E-Mail an stadtplanung(at)stadt-hof.de empfohlen.

Alle im Geoportal gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend der Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche im Technischen Rathaus zur Einsichtnahme bereitliegen.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Hinweis:
Die im einem Bebauungsplan aufgeführten Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen können bei Interesse im Fachbereich Stadtplanung, Zimmer-Nr. 106, eingesehen werden.

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