In Kraft getretene Bebauungspläne

Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren
Die Bebauungspläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Unterlagen Auskunft erteilt.
Eine Kopie des Bebauungsplanes kann sowohl als Druck als auch als PDF-Datei gegen eine Gebühr von 35,-- € erworben werden.
Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche im Bauamt zur Einsichtnahme bereit liegen.
Um das Maß der persönlichen Begegnungen möglichst gering zu halten, werden die Bürger bzw. Kunden weiter gebeten, möglichst nur nach einer Terminvereinbarung in den städtischen Dienststellen vorzusprechen. Die Einsichtnahme kann daher nach vorheriger fernmündlicher Absprache unter 09281 815-1511 oder per E-Mail an stadtplanung(at)stadt-hof.de erfolgen.
Hinweis:
Die im Bebauungsplan aufgeführten Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen können bei Interesse im Fachbereich Stadtplanung, Zimmer-Nr. 106, eingesehen werden.