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Digitales Rathaus

Die Jugendgerichtshilfe (JGH)

Unterstützung im Jugendgerichtsverfahren

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein fester Bestandteil des Jugendstrafverfahrens. Sie begleitet und untertstützt Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Ziel ist es, erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken und zukünftige Straftaten zu vermeiden. 

 

Was ist das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe (JGH)? 

  • Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 Jahre) und ihre Eltern
  • Vermittlung an andere Fachbereiche
  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Strafverfahren
  • Erstellung von Sozialberichten für das Jugendgericht, z.B. Informationen zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des/der (mutmaßlichen) Täters/-in sowie zu dessen/deren familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
  • Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
  • Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
  • Nachsorge und begleitende Hilfen nach Abschluss des Strafverfahrens

     

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Sobald gegen eine jugendliche oder heranwachsende Person ein Strafverfahren eingeleitet wird, wird die Jugendgerichtshilfe tätig. In einem persönlichen Gespräch wird die aktuelle Lebenssituation, sowie die Sichtweise auf das Tatgeschehen erfasst. Ziel ist es, dem Jugendgericht eine fundierte Einschätzung über erzieherische Maßnahmen und Hilfebedarfe zu ermöglichen. 

Die Teilnahme an einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen. 

 

Was ist das Ziel der Jugendgerichtshilfe?

Im Mittelpunkt der Jugendgerichtshilfe steht der Gedanke der Erziehung statt Bestrafung. Durch individuelle Beratung und passgenaue Hilfsangebote sollen Rückfallrisiken minimiert und soziale Kompetenzen gestärkt werden. Die Jugendgerichtshilfe trägt damit zu einer positiven Entwicklung des jungen Menschen bei und unterstützt dessen gesellschaftliche Integration. 

 

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Jugendgerichtshilfe unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung verwendet.

Kontakt

zur Jugendgerichtshilfe

Telefon: 
09281 / 815 - 1274
09281 / 815 - 1267

E-Mail:
jugendundsoziales(at)stadt-hof.de 

Neuigkeiten

Reinigungsarbeiten am 26. August

Fest im Wittelsbacher Park am 21. September

Spielmobil der Kommunalen Jugendarbeit ist auf fünf Spielplätzen im Stadtgebiet unterwegs.

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Tratzmueller Thiemo

Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

Klosterstraße 23

95028 Hof

09281 815 1263