Die Jugendgerichtshilfe (JGH)
Unterstützung im Jugendgerichtsverfahren
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein fester Bestandteil des Jugendstrafverfahrens. Sie begleitet und untertstützt Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Ziel ist es, erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken und zukünftige Straftaten zu vermeiden.
Was ist das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe (JGH)?
- Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 Jahre) und ihre Eltern
- Vermittlung an andere Fachbereiche
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Strafverfahren
- Erstellung von Sozialberichten für das Jugendgericht, z.B. Informationen zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des/der (mutmaßlichen) Täters/-in sowie zu dessen/deren familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
- Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
- Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Nachsorge und begleitende Hilfen nach Abschluss des Strafverfahrens
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Sobald gegen eine jugendliche oder heranwachsende Person ein Strafverfahren eingeleitet wird, wird die Jugendgerichtshilfe tätig. In einem persönlichen Gespräch wird die aktuelle Lebenssituation, sowie die Sichtweise auf das Tatgeschehen erfasst. Ziel ist es, dem Jugendgericht eine fundierte Einschätzung über erzieherische Maßnahmen und Hilfebedarfe zu ermöglichen.
Die Teilnahme an einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
Was ist das Ziel der Jugendgerichtshilfe?
Im Mittelpunkt der Jugendgerichtshilfe steht der Gedanke der Erziehung statt Bestrafung. Durch individuelle Beratung und passgenaue Hilfsangebote sollen Rückfallrisiken minimiert und soziale Kompetenzen gestärkt werden. Die Jugendgerichtshilfe trägt damit zu einer positiven Entwicklung des jungen Menschen bei und unterstützt dessen gesellschaftliche Integration.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Jugendgerichtshilfe unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung verwendet.
Kontakt
zur Jugendgerichtshilfe
Telefon:
09281 / 815 - 1274
09281 / 815 - 1267