Eingliederungshilfe
Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII gezielte Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die von einer (drohenden) seelischen Behinderung betroffen sind. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe dieser jungen Menschen zu sichern und ihre individuelle Entwicklung bestmöglich zu fördern.
Was macht die Eingliederungshilfe?
Die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst mit dem Schwerpunkt der Eingliederungshilfe beraten und begleiten Kinder, Jugendliche und deren Familien bei seelischen Belastungen oder psychischen Erkrankungen. Gemeinsam mit allen Beteiligten entwickeln wir passgenaue Hilfen, um Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen – in der Schule, im sozialen Umfeld und im familiären Alltag.
Typische Aufgaben im Schwerpunkt Eingliederungshilfe sind:
- Beratung zu Unterstützungsangeboten und Rechten nach §35a SGB VIII
- Koordination und Vermittlung von Hilfen (z.B. Integrationshilfen, heilpädagogische Maßnahmen)
- Hilfeplanung im Dialog mit Familien und Fachkräften
- Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Ärzten, Therapeuten und freien Trägern
- Begleitung und Kontrolle der gewährten Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Wann liegt eine seelische Behinderung vor?
Eine seelische Behinderung bei Kindern und Jugendlichen kann dann vorliegen, wenn eine psychische Störung z.B. Angststörung, Depression, ADHS, Autismus) über längere Zeit besteht und die gesellschaftliche Teilhabe stark einschränkt. Die Feststellung erfolgt auf Basis von kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten und unter der Beteiligung des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Was ist das Ziel?
Die Fachkräfte setzen sich dafür ein, dass jedes Kind die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben hat – unabhängig von gesundheitlichen oder seelischen Herausforderungen. Die Eingliederungshilfe trägt dazu bei, Teilhabe zu ermöglichen und Familien in belastenden Situationen zu entlasten.
Kontakt
zum Allgemeinen Sozialdienst
Telefon:
09281 / 815 - 1262