Stadtjugendamt Hof
Herzlich willkommen beim Stadtjugendamt Hof. Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle in der Stadt Hof lebenden Kinder, Jugendlichen und Familien. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.
Das Stadtjugendamt befindet sich in der Klosterstraße 23 in Hof. Die Geschäftsstelle ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 09281 / 815-1263.
Nachfolgend finden Sie Informationen und Ansprechpartner zu den verschiedenen Bereichen des Stadtjugendamtes. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Anliegen.
Adoptionsvermittlung
Die Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle beinhalten die sozialpädagogische und rechtliche Beratung und Betreuung aller an einer Adoption Beteiligten sowie die Abwicklung aller notwendigen Verwaltungsschritte im Zusammenhang mit einer Adoption. Sie unterstützt Adoptierte bei der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie sowie leibliche Eltern, die Kontakt zu ihrem zur Adoption freigegebenen Kind aufnehmen möchten.
Ihre Ansprechpartnerin für die Stadt Hof ist Frau Kraus, Tel. 09281/815-1280.
Allgemeiner Sozialdienst
(ASD)
Der ASD berät und unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei Problemen in der Familie sowie bei Schwierigkeiten mit der eigenen Lebensgestaltung.
Aufgaben des ASD:
- Vermittlung individuell geeigneter Hilfsangebote
- Stärkung der Erziehungskompetenz innerhalb der Familie
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern nichtehelicher Kinder
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht
- Trennungs- und Scheidungsberatung; Entwicklung einvernehmlicher Konzepte für Sorgerechts- und Umgangsregelung
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei dringender Gefahr
- Planung, Vorbereitung und Begleitung von außerfamiliären Jugendhilfemaßnahmen
- Hilfe für junge Volljährige
Kontakt zum Allgemeinen Sozialdienst:
Telefon: 09281 / 815-1262
Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft
Für betreuende Elternteile und deren Kinder, welche in der Stadt Hof ihren Wohnsitz haben, bietet der Fachbereich Jugend und Soziales u.a. folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:
Beistandschaft:
Sorgeberechtigte betreuende Elternteile können schriftlich eine Beistandschaft beantragen. Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Amt für Jugend und Familie das minderjährige Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen über das Amt für Jugend und Familie abzuwickeln. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden.
Vormundschaft und Pflegschaft:
Das Jugendamt wird u.a. Vormund eines Kindes:
- wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil minderjährig ist und daher sein Kind nicht vertreten kann
- wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht
- wenn das Amt für Jugend und Soziales vom Familien- oder Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird
Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wird.
Beratung und Unterstützung:
Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile und volljährige Unterhaltsberechtigte (bis 21 Jahre) auf Anfrage u.a. bei folgenden Angelegenheiten:
- Unterhaltsansprüche eines Kindes oder jungen Volljährigen
- Vaterschaftsfeststellung
- Grundfragen zum Personensorgerecht
Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter:
Die Mutter, welche bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, kann vom Jugendamt unter Angabe des Geburtsortes sowie des Geburtsnamens des Kindes eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen, sofern keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben wurde und zwischenzeitlich keine Eheschließung mit dem Vater des Kindes erfolgte.
Beurkundungen
Das Jugendamt führt Beurkundungen aus. Dies sind:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen
Eine Übersicht mit Zielrufnummern nach fachlicher Zuständigkeit finden Sie hier.
Sorgeregister bei der Stadt Hof
Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei dessen Geburt nicht verheiratet ist, kann vom zuständigen Jugendamt (am Geburtsort des Kindes) eine Bescheinigung erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.
Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
Das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe (JGH) erstreckt sich u.a. über folgende Bereiche:
- Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 J.) und ihre Eltern
- Vermittlung an andere Fachbereiche
- Gespräche und Betreuung für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
- Stellungnahme zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des/der (mutmaßlichen) Täters/-in sowie zu dessen/deren familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
- Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
- Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Kontakt zur Jugendgerichtshilfe:
Frau Schindler: 09281 / 815-1274
Frau Grzenia: 09281 / 815-1267
Kita-Fachberatung
für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort
Die Fachaufsicht und -beratung umfasst die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie die fachliche, pädagogische Beratung und Förderung.
Die Hauptaufgaben sind:
- Beratung von Kommunen und Trägern von Kindertageseinrichtungen
- Fachaufsicht für alle Einrichtungen gem. dem BayKiBiG
- Betriebserlaubnisverfahren
- Beratung von Personal und Eltern der Kindertageseinrichtungen zu pädagogischen und aufsichtlichen Fragen
- Beratung bei Betreuungsanfragen
- Bewilligungsbehörde für die Betriebskostenförderung
Ansprechpartnerin bei der Stadt Hof ist Frau Siniawa, Tel. 09281 / 815-1273.
Koordinierende Kinderschutzstelle
(KoKi)
Kommunale Jugendarbeit
Kita-Einstieg
Pflegekinderwesen
Die Gründe, warum Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, sind vielfältig. Dabei sind Pflegekinder grundsätzlich wie andere Kinder, nur haben sie meist belastende Ereignisse erfahren, die seelische Spuren hinterlassen haben.
Pflegeeltern werden für diese Kinder zu wichtigen Bezugspersonen und haben die wertvolle Aufgabe, ihnen wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu geben. Das Jugendamt sucht deshalb belastbare Pflegeeltern, die diese jungen Menschen bei sich aufnehmen, ihnen eine Zukunftschance geben sowie den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrecht erhalten.
Pflegeeltern werden für verschiedene Altersgruppen gesucht:
- für Klein- und Vorschulkinder
- für Kinder im Grundschulalter
- für ältere Kinder und Jugendliche
Der Pflegekinderdienst
- bereitet Sie durch Gespräche und Seminare auf Ihre Aufgabe vor und vermittelt auf Wunsch Kontakte zu anderen Pflegefamilien
- unterstützt und berät Sie bei allen Fragestellungen während des Pflegeverhältnisses
- organisiert Pflegeelternfortbildungen mit unterschiedlichen Inhalten
Den Pflegekinderdienst erreichen Sie unter den folgenden Telefonnummern:
Wenn Sie neugierig geworden sind und sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Pflegekinderdienst in Verbindung.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Jugendamt erbracht werden.
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
- das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
- der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden.
Die beim Stadtjugendamt Hof zuständigen Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen finden Sie hier.
Detailierte Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder" des Bundsministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe hat verschiedene Tätigkeitsbereiche innerhalb des Jugendamtes. Zentrale Aufgabe ist es, die im SGB VIII beschriebenen materiellen Leistungen entsprechend der Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Für folgende Jugendhilfeleistungen können Kosten übernommen werden:
- Tagespflege
- Kinderkrippe, Kindergarten, Hort usw.
Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen sind:
- Frau Freund mit der Telefonnummer 09281 / 815-1288
- Frau Zeh mit der Telefonnummer 09281 / 815-1276