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Digitales Rathaus

Stadtjugendamt Hof

Herzlich willkommen beim Stadtjugendamt Hof. Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle in der Stadt Hof lebenden Kinder, Jugendlichen und Familien. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.

Das Stadtjugendamt befindet sich in der Klosterstraße 23 in Hof. Die Geschäftsstelle ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 09281 / 815-1263.

Nachfolgend finden Sie Informationen und Ansprechpartner zu den verschiedenen Bereichen des Stadtjugendamtes. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Anliegen. 

Adoptionsvermittlung

Die Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle beinhalten die sozialpädagogische und rechtliche Beratung und Betreuung aller an einer Adoption Beteiligten sowie die Abwicklung aller notwendigen Verwaltungsschritte im Zusammenhang mit einer Adoption. Sie unterstützt Adoptierte bei der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie sowie leibliche Eltern, die Kontakt zu ihrem zur Adoption freigegebenen Kind aufnehmen möchten.

Ihre Ansprechpartnerin für die Stadt Hof ist Frau Kraus, Tel. 09281/815-1280.

Allgemeiner Sozialdienst

(ASD)

Der ASD berät und unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei Problemen in der Familie sowie bei Schwierigkeiten mit der eigenen Lebensgestaltung. 

Aufgaben des ASD:

  • Vermittlung individuell geeigneter Hilfsangebote
  • Stärkung der Erziehungskompetenz innerhalb der Familie
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern nichtehelicher Kinder
  • Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht
  • Trennungs- und Scheidungsberatung; Entwicklung einvernehmlicher Konzepte für Sorgerechts- und Umgangsregelung 
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei dringender Gefahr
  • Planung, Vorbereitung und Begleitung von außerfamiliären Jugendhilfemaßnahmen
  • Hilfe für junge Volljährige

Kontakt zum Allgemeinen Sozialdienst: 

Telefon: 09281 / 815-1262

Mail: jugendundsoziales(at)stadt-hof.de 

 

 

Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft

Für betreuende Elternteile und deren Kinder, welche in der Stadt Hof ihren Wohnsitz haben, bietet der Fachbereich Jugend und Soziales u.a. folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:

Beistandschaft:
Sorgeberechtigte betreuende Elternteile können schriftlich eine Beistandschaft beantragen. Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Amt für Jugend und Familie das minderjährige Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen über das Amt für Jugend und Familie abzuwickeln. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden.

Vormundschaft und Pflegschaft:
Das Jugendamt wird u.a. Vormund eines Kindes:

  • wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil minderjährig ist und daher sein Kind nicht vertreten kann
  • wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht
  • wenn das Amt für Jugend und Soziales vom Familien- oder Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird

Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wird.

Beratung und Unterstützung:
Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile und volljährige Unterhaltsberechtigte (bis 21 Jahre) auf Anfrage u.a. bei folgenden Angelegenheiten:

  • Unterhaltsansprüche eines Kindes oder jungen Volljährigen
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Grundfragen zum Personensorgerecht

Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter:
Die Mutter, welche bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, kann vom Jugendamt unter Angabe des Geburtsortes sowie des Geburtsnamens des Kindes eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen, sofern keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben wurde und zwischenzeitlich keine Eheschließung mit dem Vater des Kindes erfolgte.

Beurkundungen

Das Jugendamt führt Beurkundungen aus. Dies sind:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen

Eine Übersicht mit Zielrufnummern nach fachlicher Zuständigkeit finden Sie hier.

Sorgeregister bei der Stadt Hof

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei dessen Geburt nicht verheiratet ist, kann vom zuständigen Jugendamt (am Geburtsort des Kindes) eine Bescheinigung erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.

Jugendgerichtshilfe

Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren

Das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe (JGH) erstreckt sich u.a. über folgende Bereiche: 

  • Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 J.) und ihre Eltern
  • Vermittlung an andere Fachbereiche
  • Gespräche und Betreuung für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
  • Stellungnahme zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des/der (mutmaßlichen) Täters/-in sowie zu dessen/deren familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
  • Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
  • Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht

Kontakt zur Jugendgerichtshilfe: 

Frau Schindler: 09281 / 815-1274

Frau Grzenia: 09281 / 815-1267

Mail: jugendundsoziales(at)stadt-hof.de 

Kita-Fachberatung

für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort

Die Fachaufsicht und -beratung umfasst die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie die fachliche, pädagogische Beratung und Förderung.

Die Hauptaufgaben sind:

  • Beratung von Kommunen und Trägern von Kindertageseinrichtungen
  • Fachaufsicht für alle Einrichtungen gem. dem BayKiBiG
  • Betriebserlaubnisverfahren
  • Beratung von Personal und Eltern der Kindertageseinrichtungen zu pädagogischen und aufsichtlichen Fragen
  • Beratung bei Betreuungsanfragen
  • Bewilligungsbehörde für die Betriebskostenförderung

Ansprechpartnerin bei der Stadt Hof ist Frau Siniawa, Tel. 09281 / 815-1273.

Pflegekinderwesen

Die Gründe, warum Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, sind vielfältig. Dabei sind Pflegekinder grundsätzlich wie andere Kinder, nur haben sie meist belastende Ereignisse erfahren, die seelische Spuren hinterlassen haben.

Pflegeeltern werden für diese Kinder zu wichtigen Bezugspersonen und haben die wertvolle Aufgabe, ihnen wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu geben. Das Jugendamt sucht deshalb belastbare Pflegeeltern, die diese jungen Menschen bei sich aufnehmen, ihnen eine Zukunftschance geben sowie den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrecht erhalten.

Pflegeeltern werden für verschiedene Altersgruppen gesucht:

  • für Klein- und Vorschulkinder 
  • für Kinder im Grundschulalter 
  • für ältere Kinder und Jugendliche

Der Pflegekinderdienst

  • bereitet Sie durch Gespräche und Seminare auf Ihre Aufgabe vor und vermittelt auf Wunsch Kontakte zu anderen Pflegefamilien
  • unterstützt und berät Sie bei allen Fragestellungen während des Pflegeverhältnisses
  • organisiert Pflegeelternfortbildungen mit unterschiedlichen Inhalten 

Den Pflegekinderdienst erreichen Sie unter den folgenden Telefonnummern: 

  • 09281 / 815-1280
  • 09281 / 815-1281                                                                                                                                                 
  • 09281 / 815-1282

Wenn Sie neugierig geworden sind und sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Pflegekinderdienst in Verbindung.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Jugendamt erbracht werden.

Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass

  • das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
  • der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden.

Die beim Stadtjugendamt Hof zuständigen Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen finden Sie hier

Detailierte Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder" des Bundsministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe hat verschiedene Tätigkeitsbereiche innerhalb des Jugendamtes. Zentrale Aufgabe ist es, die im SGB VIII beschriebenen materiellen Leistungen entsprechend der Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

Für folgende Jugendhilfeleistungen können Kosten übernommen werden:

  • Tagespflege
  • Kinderkrippe, Kindergarten, Hort usw. 

Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen sind: 

Neuigkeiten

Spielmobil der Kommunalen Jugendarbeit ist auf fünf Spielplätzen im Stadtgebiet unterwegs.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild sind 16 Personen zu sehen, die hinter Wasserspielgreäten im Grünen stehen.

Der große Spielplatz am Untreusee ist nun komplett.

Auf dem Bild sind vier Erwachsene mit einer Schulklasse zu sehen, die vor einer Schule stehen. Die Kinder halten Flyer hoch.

Online-Buchung ab 7. Juli möglich

Online-Anmeldung für das Sommerferienprogramm 2025 startet am 23. Juni.

Auf dem Bild ist ein großer Grill mit Würsten im Grünen zu sehen, zwei Personen stehen daneben.

Was junge Menschen heute bewegt, prägt das Stadtbild von morgen.

Auf dem Bild sind 13 Personen zu sehen, die auf einem Spielplatz stehen. Hinter ihnen ein hölzernes Piratenschiff.

Der neue Kinderspielplatz am Hofer Untreusee wurde feierlich eingeweiht.

Auf dem Bild sind vier Personen zu sehen, die zwischen Spielsachen in einem Kindergarten am Boden sitzen.

Eva Döhla besucht die pädagogischen Fachkräfte der BRKcasa Montessori.

Auf dem Gruppenbild sind über 20 Personen zu sehen, die in einem Saal stehen. Zwei junge Frauen und ein Mädchen halten Urkunden hoch.

Im Rahmen der jüngsten Stadtratssitzung hat die Verleihung des Jugendpreises für das Jahr 2024 stattgefunden.

In der Grafik sind mehrere Personen zu sehen, die von Tischen umgeben sind, auf denen Geräte wie Laptop, Kamera, VR-Brille, 3D-Drucker stehen.

Am 29. April macht das Medien-mobil! des Bezirksjugendring Oberfranken Station in Hof, und zwar von 10 bis 17 Uhr im Jugendzentrum Q.

„FREIZEIT 2025“ – Programm und Anmeldezeiträume

Auf dem Bild sind 10 Personen vor einer hölzernen Spielburg zu sehen.

Kleine Rittersleut' können ab sofort auf der neuen Ritterburg toben.

Tratzmueller Thiemo

Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

09281 815 1260