FAQ
Häufig gestellte Fragen
Aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Durch eine verzögerte Antwort der Ausländerbehörde entstehen Ihnen keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels ist frühstens 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Titels möglich.
Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren, wir teilen Ihnen dann alle weiteren Schritte mit.
Die entsprechenden Formulare finden Sie -HIER-
Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit - mit Ausnahme der Abholung eines bereits Aufenthaltstitels (Online-Terminvereinbarung) - nicht möglich.
Sie erhalten von uns einen Termin nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Aufgrund der Vielzahl dringender Termine ist eine frühere Vorsprache nicht möglich.
Ohne Termin erfolgt kein Einlass.
Sobald dieser bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Termin für die Abholung (Online-Terminvereinbarung) mit uns zu vereinbaren. Sollte Ihnen die Online-Terminvereinbarung nicht möglich sein, können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch an uns wenden.
Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite problemlos eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 AufenthG entfaltet diese Wirkung nicht.
Sie sind verpflichtet, sich rechtzeitig um die Verlängerung bzw. Neuausstellung Ihrer Dokumente zu kümmern. Bei Erhalt eines neuen Reisedokuments haben Sie dieses unverzüglich der Ausländerbehörde vorzulegen und sich um die Anpassung Ihres Aufenthaltstitels zu bemühen. Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen. Bitte verweisen Sie bei Antragstellung auf beabsichtigte Reisen, die unmittelbar bevor stehen.
Eine Express-Bestellung des Aufenthaltstitels ist nicht möglich. Die Ausstellung eines Klebeetiketts kommt bei Selbstverschulden nicht in Betracht.
Anträge auf unbefristete Aufenthaltstitel können nur nachrangig bearbeitet werden (wenn Ihr aktueller befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist). Eine frühere Bearbeitung erfolgt nicht, da eine Vielzahl anderer Anliegen vorrangig geprüft wird.
Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich oder per Post. Benötigte Unterlagen senden Sie uns bitte mit dem entsprechenden Antrag (-Formular download-) per E-Mail oder per Post zu.
Sie erhalten nach der Prüfung von uns einen Termin. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder per Post und fügen Sie ein Bild Ihres gültigen neuen Reisepasses sowie ein biometrisches Passfoto bei. Sie erhalten dann von uns einen Termin.
Wenn Sie den Verlust bereits bei der Polizei gemeldet haben, übersenden Sie uns einen Nachweis per E-Mail oder per Post.
Sie erhalten dann von uns einen Termin. Sofern notwendig können wir Ihnen zusätzlich eine Bescheinigung über Ihren Aufenthaltsstatus ausstellen.
Nein, die Verlängerungen von Visa dürfen nicht voraussetzungslos erfolgen und sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei sind europarechtliche Voraussetzungen zu beachten. Eine Verlängerung kann dementsprechend bei Vorliegen höherer Gewalt oder zur Wahrung politischer Interessen erfolgen.