Neue Regelungen für Passbilder
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für Passbilder in Kraft, die zunächst ausschließlich für Ausweisdokumente gelten. Konkret betroffen sind der Bundespersonalausweis, der Reisepass sowie der elektronische Aufenthaltstitel, kurz eAT.
Die bisher üblichen ausgedruckten Passbilder entfallen. Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.
Grundsätzlich sollen die Pass- und Ausländerbehörden mit Geräten ausgestattet sein, mit denen vor Ort digitale Passbilder erstellt werden können. Die Bundesdruckerei liefert derzeit die nötige Technik an rund 5.100 Pass- und 550 Ausländerbehörden aus. Ein gleichzeitiger Start aller Behörden zum 2. Mai 2025 war nicht möglich. Auch die Stadt Hof wartet noch auf einen konkreten Auslieferungstermin der bestellten Aufnahmesysteme. Sobald der Service im Bürgerzentrum, Karolinenstraße 40, verfügbar ist, wird dies öffentlich bekanntgegeben.
Fotografen und andere Dienstleister, die über die notwendige technische Ausstattung verfügen, können weiterhin Fotos für die Ausweisdokumente erstellen. Das digitale Bild wird in eine verschlüsselte Cloud geladen, auf die die Behörde per QR-Code zugreift.
Aktuelle, bereits vorhandene Passbilder in Papierform können in Ausnahmefällen noch bis einschließlich 31.07.2025 verwendet werden. Danach ist ausschließlich das neue digitale Verfahren vorgesehen. Bis dahin sollten alle Behörden entsprechend ausgestattet sein.