Bei den einzelnen Verfahren finden Sie nähere Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum aktuellen Verfahrensstand.
Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bauleitpläne werden auf Grundlage der Stadtgrundkarte gezeichnet. Hierfür liegt das Urheberrecht bei der Bay. Vermessungsverwaltung. © Bayerische Vermessungsverwaltung
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche - je nach Verfahrensschritt - im Bauamt in der Zentralen Bauberatung bereit liegen oder öffentlich im 1. Stock aushängen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Mo und Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten einsehen.