Bei den einzelnen Verfahren finden Sie nähere Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum aktuellen Verfahrensstand.
Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB). Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche - je nach Verfahrensschritt - im Technischen Rathaus im Fachbereich Stadtplanung bereit liegen oder öffentlich im 1. Stock aushängen.
Die Bauleitpläne werden auf Grundlage der Stadtgrundkarte gezeichnet. Hierfür liegt das Urheberrecht bei der Bay. Vermessungsverwaltung. © Bayerische Vermessungsverwaltung
Die Einsichtnahme soll aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin erst nach vorheriger fernmündlicher Absprache unter 09281 815-1511 oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-hof.de erfolgen. Weiterhin gelten die öffentlich bekannten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen, wie Maskenpflicht (mind. medizinische Maske), Händedesinfektion, mind. 1,50 m Abstand halten.