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Digitales Rathaus

Rechtliche Hinweise zu Bebauungsplänen

Die Sammlung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Bekanntmachung und Einsichtnahme

Die abrufbaren rechtsverbindlichen Bebauungspläne wurden alle amtlich bekannt gemacht. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan der Stadt Hof sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit Zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.45 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht beim Fachbereich Stadtplanung bereitgehalten. Es wird gebeten einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Unterlagen Auskunft erteilt.

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

 

Adresse:
1. OG
Karolinenstraße 17
95028 Hof

Telefon: 09281 / 815 - 1516

E-Mail:
stadtplanung(at)stadt-hof.de

Herausforderungen und Hilfen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Freiflächengestaltungssatzung, Erhaltungssatzungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr,
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden. 

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch der Fachbereich Stadtplanung. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur der Originalplan die gültige Rechtslage wiedergibt.

Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder

Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
  • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren können Sie dagegen beim Fachbereich Stadtplanung erhalten.

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