Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Jugend und Soziales, Förderungen
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