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Digitales Rathaus

Hundesteuer am 15. März 2025 fällig

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Die Stadt Hof erinnert alle Hundehalter daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 am 15. März fällig wird. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Für über vier Monate alte Hunde besteht grundsätzlich Steuerpflicht, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung vorliegt. Die Steuersätze bleiben wie folgt bestehen:

  • Erster Hund: 75,00 Euro pro Jahr
  • Jeder weitere Hund: 100,00 Euro pro Jahr
  • Kampfhunde: 600,00 Euro pro Jahr

Hundehalter, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts weiter veranlassen – die Steuer wird automatisch eingezogen. Alle anderen werden gebeten, den Betrag fristgerecht an die Stadtkasse zu überweisen. Um Mahngebühren zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bis zum 15. März 2025 ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen. Die Anmeldung erfolgt im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223. Telefonische Auskünfte sind unter 09281 / 815 - 1322 erhältlich.

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