Träger der Jugendhilfe – Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Jugend und Soziales, Förderungen
Hausanschrift
Klosterstraße 23
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1263
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
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