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Digitales Rathaus

Hundesteuer

Haustiere begleiten das Leben vieler Menschen. Für ein konfliktfreies Miteinander erinnert die Stadt Hof Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an ihre Pflichten. Dazu gehören die Regelungen zur Leinenpflicht ebenso wie das Aufsammeln und die zuverlässige Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Als Hundehalterin und Hundehalter sind Sie außerdem verpflichtet, für Ihren Hund ab dem vollendeten vierten Lebensmonat eine Gemeindesteuer, die sogenannte Hundesteuer, zu entrichten. Diese beträgt in Hof derzeit 75 Euro pro Hund, falls keine Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt.
Die Steuer wird jeweils zum 15. März jeden Jahres fällig.
Liegt kein Lastschrifteinzugsverfahren vor, überweisen Sie den Betrag bitte fristgerecht an die Stadtkasse.

Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf dieser Seite.  

Neuigkeiten

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Fischer Peter

Peter Fischer

Fachbereich Stadtkämmerei, Liegenschaften

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1322