Hundesteuer
Haustiere begleiten das Leben vieler Menschen. Für ein konfliktfreies Miteinander erinnert die Stadt Hof Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an ihre Pflichten. Dazu gehören die Regelungen zur Leinenpflicht ebenso wie das Aufsammeln und die zuverlässige Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Als Hundehalterin und Hundehalter sind Sie außerdem verpflichtet, für Ihren Hund ab dem vollendeten vierten Lebensmonat eine Gemeindesteuer, die sogenannte Hundesteuer, zu entrichten. Diese beträgt in Hof derzeit 75 Euro pro Hund, falls keine Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt.
Die Steuer wird jeweils zum 15. März jeden Jahres fällig.
Liegt kein Lastschrifteinzugsverfahren vor, überweisen Sie den Betrag bitte fristgerecht an die Stadtkasse.
Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf dieser Seite.