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Hundesteuer

Haustiere begleiten das Leben vieler Menschen. Für ein konfliktfreies Miteinander erinnert die Stadt Hof Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an ihre Pflichten. Dazu gehören die Regelungen zur Leinenpflicht ebenso wie das Aufsammeln und die zuverlässige Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Als Hundehalterin und Hundehalter sind Sie außerdem verpflichtet, für Ihren Hund ab dem vollendeten vierten Lebensmonat eine Gemeindesteuer, die sogenannte Hundesteuer, zu entrichten. Diese beträgt in Hof derzeit 75 Euro pro Hund, falls keine Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt.
Die Steuer wird jeweils zum 15. März jeden Jahres fällig.
Liegt kein Lastschrifteinzugsverfahren vor, überweisen Sie den Betrag bitte fristgerecht an die Stadtkasse.

Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf dieser Seite.  

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

Fischer Peter

Herr Fischer

Fachbereich Stadtkämmerei, Liegenschaften

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1322