Zum Hauptinhalt springen

Hundesteuer

Haustiere begleiten das Leben vieler Menschen. Für ein konfliktfreies Miteinander erinnert die Stadt Hof Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an ihre Pflichten. Dazu gehören die Regelungen zur Leinenpflicht ebenso wie das Aufsammeln und die zuverlässige Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Als Hundehalterin und Hundehalter sind Sie außerdem verpflichtet, für Ihren Hund ab dem vollendeten vierten Lebensmonat eine Gemeindesteuer, die sogenannte Hundesteuer, zu entrichten. Diese beträgt in Hof derzeit 75 Euro pro Hund, falls keine Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt.
Die Steuer wird jeweils zum 15. März jeden Jahres fällig.
Liegt kein Lastschrifteinzugsverfahren vor, überweisen Sie den Betrag bitte fristgerecht an die Stadtkasse.

Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf dieser Seite.  

Neuigkeiten aus diesem Bereich

Auf diesem Foto ist ein Hund in einer Blumenwiese zu sehen

Halterinnen und Halter von Hunden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, bei Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund die Hundehaltung bei der Stadt Hof…

Es besteht für Personen, die die alten grauen und roten Papierführerscheine umtauschen müssen, die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen ohne…

Auf diesem Foto sind Hunde zu sehen

Auch für dieses Jahr haben alle Hundehalter in der Stadt Hof wieder ihre Hundesteuer zu zahlen.

Aufgrund einer Softwareumstellung bleibt die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Hof am Montag, den 6. März 2023, für den allgemeinen Parteiverkehr…

Um die Situation in der Führerscheinstelle zu entschärfen, hat die Stadt Hof seit Anfang Februar mehrere Änderungen und Neuerungen vorgenommen.

Aufgrund einer EDV-Schulung der Mitarbeitenden in der KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Hof bleibt diese am 23. Februar 2023 ganztägig geschlossen.

Fischer Peter

Herr Fischer

Fachbereich Stadtkämmerei, Liegenschaften

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1322