Führerscheinwesen
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein Kfz führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis (Führerschein).
Zu den Leistungen der Führerscheinstelle der Stadt Hof.

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Neues Führerscheinrecht ab 2013
Führerscheinumtausch
Seit dem 19. Januar 2013 gilt ein grundlegend neues Führerscheinrecht. Völlig neu ist die Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre. Alle Führerscheindokumente, die nach diesem Termin in der Bundesdruckerei hergestellt werden, müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Hier finden Sie den Zeitplan.
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Eine Übersicht der Fristen finden Sie hier:
Ausführliche Informationen zu den weiteren mit der Führerscheinreform 2013 verbundenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Biometrische Fotos für den Führerschein
Auch für den Führerschein wurden biometrische Fotos verpflichtend eingeführt. Seit Oktober 2008 können nur noch Führerscheinanträge bearbeitet werden, wenn ein biometrisches Foto beiliegt. Dies gilt auch für Anträge auf Internationale Führerscheine.