Führerschein beantragen
Das brauchst du!
Unterlagen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post erfolgen kann!
Allgemein für alle Fahrerlaubnisklassen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
-> bei Beantragung von mehr als einer Klasse: Ein aktuelles biometrisches Lichtbild je Klasse - Personalausweis oder Reisepass
-> bei Reisepass mit Meldebestätigung
-> bei Ausländern Pass im Original oder amtl. beglaubigte Kopie des Passes (Aufenthaltsgestattung, Duldung u. ä. können nicht anerkannt werden) - Antragsgebühr i. H. v. 42,60 € (Fahrerlaubnis ohne Probezeit) bzw. 43,40 € (Fahrerlaubnis mit Probezeit)
-> in bar oder per EC-Karte - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (keine Online-Schulungen)
Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T
zusätzlich wird benötigt
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
-> nicht älter als 2 Jahre
Klassen C, CE, C1, C1E
zusätzlich wird benötigt
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
-> nicht älter als 2 Jahre - Ärztliches Zeugnis oder Gutachten
-> nicht älter als 1 Jahr
Klassen D, DE, D1, D1E
& Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
zusätzlich wird benötigt
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten
-> nicht älter als 1 Jahr - Führungszeugnis
-> wird bei Antragsstellung durch die Führerscheinstelle der Stadt Hof mit veranlasst
-> zusätzliche Gebühr i. H. v. 13,00 € - Nachweis der fachlichen Eignung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
Unterlagen zur Verlängerung
der Fahrerlaubnis
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post erfolgen kann!
Für alle Fahrerlaubnisklassen
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebestätigung)
-> bei Ausländern Pass im Original oder amtl. beglaubigte Kopie des Passes (Aufenthaltsgestattung, Duldung u. ä. können nicht anerkannt werden; notfalls muss Abklärung mit Ausländerbehörde erfolgen) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung
-> nicht älter als 1 Jahr - Augenfachärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung
-> nicht älter als 2 Jahre - Antragsgebühr: 42,60 €
-> bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten
Das brauchst du extra!
Klassen D, DE, D1 und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres & und Fahrgastbeförderungserlaubnis ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten
-> nicht älter als 1 Jahr
-> nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV- alternativ Gutachten einer nach § 66 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeVamtl. anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Die Vorlage ist nur notwendig bei: 1. Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus und 2. Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus - Führungszeugnis
-> wird bei Antragsstellung durch die Führerscheinstelle der Stadt Hof mit veranlasst
-> Gebühr zusätzlich derzeit 13,00 €
Formulare zum Führerschein
Die Antragstellung ist nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post möglich!