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Führerschein beantragen

Das brauchst du!

Unterlagen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post erfolgen kann!

 

Allgemein für alle Fahrerlaubnisklassen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    -> bei Beantragung von mehr als einer Klasse: Ein aktuelles biometrisches Lichtbild je Klasse
  • Personalausweis oder Reisepass
    -> bei Reisepass mit Meldebestätigung
    -> bei Ausländern Pass im Original oder amtl. beglaubigte Kopie des Passes (Aufenthaltsgestattung, Duldung u. ä. können nicht anerkannt werden)
  • Antragsgebühr i. H. v.  42,60 € (Fahrerlaubnis ohne Probezeit) bzw. 43,40 € (Fahrerlaubnis mit Probezeit) 
    ->  in bar oder per EC-Karte 
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (keine Online-Schulungen)

Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T

zusätzlich wird benötigt

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle 
    -> nicht älter als 2 Jahre

Klassen C, CE, C1, C1E

zusätzlich wird benötigt

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle 
    -> nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis oder Gutachten
    -> nicht älter als 1 Jahr

 

 

 

Klassen D, DE, D1, D1E

& Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
zusätzlich wird benötigt

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten 
    -> nicht älter als 1 Jahr
  • Führungszeugnis
    -> wird bei Antragsstellung durch die Führerscheinstelle der Stadt Hof mit veranlasst
    -> zusätzliche Gebühr i. H. v. 13,00 €
  • Nachweis der fachlichen Eignung für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Unterlagen zur Verlängerung

der Fahrerlaubnis

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post erfolgen kann!

 

Für alle Fahrerlaubnisklassen

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebestätigung)
    -> bei Ausländern Pass im Original oder amtl. beglaubigte Kopie des Passes (Aufenthaltsgestattung, Duldung u. ä. können nicht anerkannt werden; notfalls muss Abklärung mit Ausländerbehörde erfolgen)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung
    -> nicht älter als 1 Jahr
  • Augenfachärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung
    -> nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsgebühr: 42,60 €
    -> bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten

 

Das brauchst du extra!

Klassen D, DE, D1 und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres & und Fahrgastbeförderungserlaubnis ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten
    -> nicht älter als 1 Jahr
    -> nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV- alternativ Gutachten einer nach § 66 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeVamtl. anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Die Vorlage ist nur notwendig bei: 1. Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus und 2. Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus
  • Führungszeugnis
    -> wird bei Antragsstellung durch die Führerscheinstelle der Stadt Hof mit veranlasst
    -> Gebühr zusätzlich derzeit 13,00 €

Formulare zum Führerschein

Die Antragstellung ist nur persönlich und nicht durch Dritte oder per Post möglich!

Antrag auf Erteilung einer Fahrlaubnis

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Antrag Ersatzführerschein
(Verlust, Diebstahl, Umtausch) 

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Antrag
Internationaler Führerschein

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Antrag
Verlängerung befr. Fahrerlaubnis

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Zusatzantrag begleitendes Fahren ab 17 Jahren 

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Antrag
Änderung im laufenden Verfahren

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Neuigkeiten

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Unbürokratische Verlängerung bis März 2025.

Müllabfuhr

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1441