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Wohnsitz

Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zum Thema Wohnen; dazu gehört vor allem die Meldepflicht. Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden. Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

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Steindl Marco

Herr Steindl

Fachbereich Bürgeramt

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1450