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Digitales Rathaus

Wohnsitz – Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie objektiv die Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, die im Zeitraum eines Jahres vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wesentliche Kriterien hierfür können sein: Die Art der Wohnung, persönliche Bindungen oder gesellschaftliche Aktivitäten (z.B. die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen).

Hauptwohnung einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Familie.

Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
  • ggf. Fahrtenbuch
  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

keine

Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sachgebiet Melde- und Passwesen, Bürgerservice


Hausanschrift
Karolinenstr. 40
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1460

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
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E-Mail
meldewesen@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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