Zum Hauptinhalt springen

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung

Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger

Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sieht vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, ausgenommen Gäste in teilstationären Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, sowie von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden, durch die Überwachungs- und Prüftätigkeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen überwachen unter anderem die Wahrung der Würde, Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität der Bewohnerinnen und Bewohner, der angemessenen Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität, der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohnerinnen und Bewohner sowie den Einsatz von ausreichend fachlich qualifizierten und persönlich geeigneten Personals. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind die Absicht den Betrieb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme sowie beispielsweise deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenanzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.

Das PfleWoqG enthält außerdem Regelungen für Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, selbst- und trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung.

Die Fachstelle übernimmt Beratungs- und Informationsaufgaben sowie Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Sie kann vollstationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen und bei festgestellten Mängeln Anordnungen erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung von einzelnen Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Heimaufsicht (FQA), Obdachlosenbetreuung, USG

Hausanschrift

Karolinenstraße 44
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1214

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
fqa@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de

Neuigkeiten

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Auf diesem Foto hören Menschen einem Vortrag zu

Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hof lädt zu einem Fachvortrag ein.

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Ein ausgeschnittenes i

Ein Vortrag für ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen.

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Senioren im Gespräch

Die Bayerische Architektenkammer bietet in der Region Hof in diesem Jahr sechs Beratungstermine an.

In Hof werden in Kürze zufällig ausgewählte Mieter ein Anschreiben der Stadt Hof sowie einen Fragebogen zur Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit…

Auf Wunsch der Pioneers of Tomorrow ist das Hofer Bahnhofsviertel um eine sportliche Attraktion reicher.

Tratzmueller Thiemo

Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

Schloßgasse 7

95028 Hof

09281 815 0