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Sozialversicherung

Versicherungsamt

Versicherungsämter sind Dienstleister in Fragen der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung umfasst insbesondere die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Als städtisches Versicherungsamt werden wir für alle Hofer Bürgerinnen und Bürger tätig. Darüber hinaus können auch in Hof Beschäftigte unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Hof haben.

Zusätzlich sind wir Auskunft- und Antragsstelle im Schwerbehindertenrecht mit Blindengeld sowie für die Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Parkausweise für die Benutzung von „Schwerbehindertenparkplätzen“ werden ebenfalls, bei Erfüllung der Voraussetzungen durch das Versicherungsamt erteilt.

Unsere Dienstleistungen

  • Wir erteilen Ihnen Auskünfte in Fragen der Sozialversicherung, jedoch nicht in Fragen der privaten Vorsorge.
  • Wir nehmen Ihre Leistungsanträge aus der Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, entgegen und stehen Ihnen bei der Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie beispielsweise Ihre Rente beantragen wollen, füllen wir zusammen mit Ihnen die Antragsformulare aus.
  • Wenn Sie mit einem Bescheid aus den oben genannten Bereichen nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Widerspruch bei uns einreichen.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Rentenversicherungskonto vervollständigt werden muss (sog. Kontenklärung) oder wenn Sie zu Ihren bisher erworbenen Rentenansprüchen eine Rentenauskunft haben möchten. Erforderliche Antragsformulare füllen wir zusammen mit Ihnen aus.
  • Wir beglaubigen Kopien für Sozialversicherungszwecke. Bitte bringen Sie hierzu die Originale mit.
  • Wir erteilen Auskünfte aus dem Schwerbehindertenrecht.
  • Wir nehmen Anträge, Widersprüche und Klagen aus dem Schwerbehindertenrecht und Blindgeld entgegen und leiten diese weiter.
  • Wir nehmen Anträge für den Rundfunkbeitrag entgegen und leiten diese weiter. (An-, Ab-, Ummeldungen und Befreiungen von dem Rundfunkbeitrag)
  • Wir erteilen Parkerlaubnisse für die Benutzung von Schwerbehindertenparkplätze.
  • Wir nehmen Anträge für das Bayerische Landespflegegeld ab 2018 entgegen.
  • Wir sind kostenlos für Sie tätig.

Weitere Informationen

Rentenversicherung

Zum Thema Rente und Rehabilitation erfahren Sie Näheres auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund und können sich in Hof durch die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern beraten lassen.

DRV Bund     A&B-Stelle DRV Nordbayern

 

Schwerbehindertenrecht

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen und Anliegen im Zusammenhang mit einem Schwerbehindertenausweis. Formblattanträge für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder des Blindengeldes erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, 95028 Hof.

Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Antrag Schwerbehindertenausweis    Schwerbehindertenparkausweis

 

Rundfunkbeitrag

Das städtische Versicherungsamt Hof ist für die Weiterleitung von Anträgen an den Beitragsservice zuständig. Alle Formanträge des Beitragsservices finden Sie auf der Homepage des Beitragsservices hier.

Rundfunkbeitrag

 

Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung erhalten Sie auch in Papierform beim Versicherungsamt. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Versicherungsamt eine beglaubigte Kopie Ihres Bewilligungsbescheides oder Ihres Schwerbehindertenbescheides fertigen muss! Diese Dokumente daher bitte im Original mit vorlegen.

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Auf diesem Foto ist ein lachendes Paar mit Hund zu sehen

Für jeden über vier Monate alten Hund muss die Hundesteuer bezahlt werden, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung vorliegt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

Auf diesem Foto ist ein Ukraine Flagge zu sehen

Unbürokratische Verlängerung bis März 2025.

Müllabfuhr

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Das Hofer Rathaus im Sommer

Versicherungsamt

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1493