Sondernutzungsrecht
Als Sondernutzung werden alle Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Grundes (Straßen, Plätze, etc.) bezeichnet, welche über den gewöhnlichen Nutzen (sogenannter Gemeingebrauch) hinausgehen. Hierfür wird im Regelfall eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Hof benötigt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Durchführung von Sondernutzungen.