Zum Hauptinhalt springen

Sondernutzungsrecht

Als Sondernutzung werden alle Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Grundes (Straßen, Plätze, etc.) bezeichnet, welche über den gewöhnlichen Nutzen (sogenannter Gemeingebrauch) hinausgehen. Hierfür wird im Regelfall eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Hof benötigt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Durchführung von Sondernutzungen.

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Plochberger Sascha

Herr Plochberger

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1439