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Digitales Rathaus

Sondernutzungsrecht

Als Sondernutzung werden alle Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Grundes (Straßen, Plätze, etc.) bezeichnet, welche über den gewöhnlichen Nutzen (sogenannter Gemeingebrauch) hinausgehen. Hierfür wird im Regelfall eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Hof benötigt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Durchführung von Sondernutzungen.

Neuigkeiten

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Plochberger Sascha

Sascha Plochberger

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1439