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Digitales Rathaus

Güterkraftverkehr

Zusatzqualifikation für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr

Aufgrund einer EU-weiten Neuregelung müssen Kraftfahrer im gewerblichen Werk-, Güter- oder Personenverkehr zusätzlich zum Führerschein eine Qualifizierung nach dem sog. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig beschäftigt – auch aushilfsweise – tätig zu sein. Die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Grundqualifikation an Neueinsteiger bzw. die Weiterbildung von aktivem Fahrpersonal sollen positive Effekte für die Verkehrssicherheit, einen defensiven Fahrstil und rationellen Kraftstoffverbrauch erzielen.

Für Lkw-Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (Güterverkehr mit Klassen C1, C1E, C, CE, CE79 oder alte Klassen 2, 3) wird dies zum 10.09.2009 geschehen.

Formulare zu Güterkraftverkehr

Antrag
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

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Neuigkeiten

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Stadt Hof Logo

Matthias Wilfert

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1441