Skip to main content
Digitales Rathaus

Geburt

Die Standesämter stellt die Geburtsurkunde aus. Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Sie können eine Geburtsurkunde auch online beantragen.

Foto einer Familie mit einem Neugeborenen

Geburt anzeigen

Auf diesem Foto ist ein Kind mit seinem Vater am Computer zu sehen

Erklärung zum Namen des Kindes

Ein Foto einer Urkunde

Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister bei Geburt im Ausland beantragen

Online beantragen

Geburtsurkunde

Für Personen, die in der Stadt Hof geboren wurden, können Sie hier online eine Geburtsurkunde beantragen.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

online beantragen

Neuigkeiten

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Stadt Hof Logo

Fachbereich Bürgeramt

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1484