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Geburt

Die Standesämter stellt die Geburtsurkunde aus. Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Sie können eine Geburtsurkunde auch online beantragen.

Online beantragen

Geburtsurkunde

Für Personen, die in der Stadt Hof geboren wurden, können Sie hier online eine Geburtsurkunde beantragen.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

online beantragen

Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

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Fachbereich Bürgeramt

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95028 Hof

09281 815 1484