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Digitales Rathaus

Landwirtschaftliche Wildhaltung – Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Veterinärwesen


Hausanschrift
Bürgerstr. 18
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1192

Telefax
+49 9281 815-1197

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
veterinaeramt@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0