Landwirtschaftliche Wildhaltung – Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
- § 43 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines WiderspruchsFor you responsible:
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