Kommunale Grundstücksangelegenheiten – Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sachgebiet Liegenschaften
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1353
Telefax
+49 9281 815-1199
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