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Kommunale Grundstücksangelegenheiten – Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

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Stadt Hof - Sachgebiet Liegenschaften


House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postal address
Postfach 1665
95015 Hof

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+49 9281 815-1353

Fax
+49 9281 815-1199

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liegenschaften@stadt-hof.de

News

The vehicle registration office is now available again during normal opening hours.

Rubbish and dog faeces must be disposed of properly.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

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