Kommunale Fernwärmeversorgung – Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-0
Telefax
+49 9281 815-1199
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E-Mail
post@stadt-hof.de