Kommunale Fernwärmeversorgung – Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
For you responsible:
Stadt Hof
House address
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postal address
Postfach 1665
95015 Hof
Telephone
+49 9281 815-0
Fax
+49 9281 815-1199
Safe contactform
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!