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Digitales Rathaus

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig.  Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

 

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

  • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • deutscher Kartenführerschein
    • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

(GebOSt).

Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Führerscheinstelle / Ordnungsaufgaben Straßenverkehr


Hausanschrift
Karolinenstr. 40
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1441

Telefax
+49 9281 815-1199

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Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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