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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig.  Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

 

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

  • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • deutscher Kartenführerschein
    • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

(GebOSt).

Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

For you responsible:


Stadt Hof - Führerscheinstelle / Ordnungsaufgaben Straßenverkehr


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Karolinenstr. 40
95028 Hof

Postal address
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95015 Hof

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+49 9281 815-1441

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Mail
verkehrsaufsicht@stadt-hof.de

News

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passport photos can now be taken directly on site at the community centre.

Press release from the city and district of Hof on the joint approach regarding the Hof registration office

The registration office of the city of Hof will resume operations next Monday, June 2, 2025.

In future, passport photos will only be processed digitally; printed photos will no longer be required.

Hundepfoten

Anyone who has not yet registered their dog can do so at the city treasury.

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09281 815 0