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Digitales Rathaus

Eheschließung im Ausland – Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

 

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

 

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

 

Antragsberechtigte sind

 

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt. Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Team Personenstandswesen


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Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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