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Digitales Rathaus

Brandschutz – Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

 

  • brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
  • ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
  • materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.

 

Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:

 

  • Löschen von Bränden
  • Betrieb von Feuerstätten
  • Feuer im Freien 
  • Brennstoffrückstände
  • Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
  • Rauchen, Rauchverbot
  • Elektrische Geräte
  • Verbrennungsmotoren
  • Feuergefährliche Arbeitsgeräte
  • Feste Brennstoffe
  • Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
  • Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
  • Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
  • Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
  • Sonstige selbstentzündliche Stoffe
  • Ballone
  • Ausschmücken von Räumen
  • Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
  • nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
  • Rettungswege
  •  

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Brand- und Katastrophenschutz


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Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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