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Mobilfunk

Informationen zum Thema Mobilfunk

Nur selten haben Produkte unseren Alltag so schnell und so nachhaltig erobert und bestimmt wie Mobiltelefone. Der Anteil der Smartphone-Nutzer/-Besitzer an der Bevölkerung in Deutschland beträgt im Jahr 2021 rund 88,8 Prozent. Der Wert bezieht sich auf Personen ab 14 Jahren, die ein Smartphone oder Handy im Haushalt besitzen. Fast jeder Deutsche, der unter 50 Jahre alt ist, nutzt ein Smartphone. Der Anteil der Smartphone-Besitzer bei den über 70-Jährigen beläuft sich immerhin noch auf rund 68 Prozent. Ein Smartphone garantiert für viele Menschen ein hohes Maß an Freiheit, Flexibilität und Sicherheit im Alltag.

Um dem wachsenden Informationsbedürfnis der Bevölkerung nachzukommen, bietet die Stadt Hof zum Thema Mobilfunk nachfolgende, weitergehende Information an.

Ausbau der Mobilfunknetze

Immer weiter steigende Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze bedingen den Bau weiterer bzw. den Ausbau von Mobilfunkmasten. Auch in der Stadt Hof als Medien-, Hochschul- und Wirtschaftsstandort ist ein flächendeckender Ausbau unerlässlich.

Obwohl das Handy oft ohne Bedenken benutzt wird, gibt es in der Bevölkerung auch skeptische Stimmen gegenüber Mobilfunksendeanlagen. Um den Ausbau der Mobilfunknetze sinnvoll begleiten zu können, setzt die Stadt Hof auf eine enge Kooperation mit den Betreiberfirmen. In fortlaufenden Terminen, dem sogenannten „Runden Tisch Mobilfunk“, finden Abstimmungsgespräche zwischen den Betreiberfirmen und der Verwaltung statt.

Bei der Einrichtung dieses „Runden Tisches Mobilfunk“ waren zu Beginn auch die Bürger eingeladen, die Stadt bei der Suche nach geeigneten Standorten zu unterstützen. Leider wurde dieses Angebot nicht dauerhaft angenommen.

Um den Netzausbau zu steuern, stellt die Stadt Hof geeignete eigene Grundstücke und Gebäude für die Aufstellung von Antennenanlagen zur Verfügung. Gebäude mit sensibler Nutzung – wie Kindertagesstätten und Schulen – bleiben ausgeschlossen.

Basis der Diskussionen ist einerseits die so genannte "Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber" sowie die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze".

In der Selbstverpflichtung haben sich die Mobilfunkbetreiber unter anderem bereit erklärt, die Bevölkerung und die Kommunen über Standorte von Sendeanlagen zu informieren und insbesondere bei Kindergärten und Schulen vorrangig Alternativstandorte zu prüfen. Sie können sich bei Fragen zu Standorten von Mobilfunksendeanlagen auch an die Mobilfunkbetreiber direkt wenden.
Sie finden den Text der Selbstverpflichtung beim Informationszentrum Mobilfunk als Word-Dokument.

Die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" wird zwischen dem Deutschen Städtetag und den Mobilfunkbetreibern weiter präzisiert.
Diese Vereinbarung können Sie sich hier als pdf-Datei downloaden.

Übersicht der Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet

Um flächendeckend und in einer guten Qualität mobil telefonieren oder Datendienste nutzen zu können, bedarf es einer ausreichenden Zahl von Mobilfunkstandorten. Die derzeit in Hof vorhandenen Standorte können dabei über die Datenbank der Bundesnetzagentur abgefragt werden.

Datenbank der Bundesnetzagentur

Für Detailauskünfte zu den Mobilfunkbasisstationen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post in Bonn, Tel. 0228/14-9921.

Baurechtliche Aspekte zur Errichtung von Sendeanlagen

Art. 63 BayBO

(1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung

4.  folgender Masten, Antennen und ähnlicher baulicher Anlagen:

a) Antennen einschließlich Masten bis zu einer Höhe von 10 Metern und zugehöriger Versorgungseinheiten mit einem Rauminhalt bis zu 10 cbm sowie, soweit sie auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundenen Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage,

Die Vorschriften über die Anforderungen der Standsicherheit, den Brandschutz etc. haben die Bauherren in eigener Verantwortung zu beachten.

Maßgebliche Vorschrift für den Schutz vor elektromagnetischen Strahlen ist die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV).
Bevor eine Mobilfunkantenne errichtet werden darf, wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV durch die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen zivilen und militärischen Sendeeinrichtungen geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung legt die Bundesnetzagentur die von Wohn- und Aufenthaltsbereichen einzuhaltenden Sicherheitsabstände fest.

Soweit Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig sind, erfolgt die Genehmigungsbeurteilung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung.

Weitere Informationen

Bundesbehörden und Institutionen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)Webseite
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenWebseite
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)Webseite
Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitWebseite

 

Bayerische Landesbehörden

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Webseite
Bayerisches Landesamt für UmweltschutzWebseite

 

Forschung

Strahlenschutzkommission (SSK)
-> Die Strahlenschutzkommission bewertet im Auftrag des Bundes die aktuellen Forschungsarbeiten aus und leitet daraus Empfehlungen ab.
Webseite
Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm
-> Um die Forschung bezüglich der gesundheitlichen Risiken der EMF zu koordinieren und zu intensivieren wurde dieses Programm vom BfS konzipiert.
Webseite

 

Sonstige

Datenbank des Nova-Instutes GmbH/HürthWebseite
Informationszentrum Mobilfunk e.V.
-> Initative der UMTS Lizenznehmer
Webseite

Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF)

Webseite
Infopool des Arbeitskreises "Umwelt und Mobilfunk in Bayern"
-> Umfangreiche Linksammlung. Der Arbeitskreis wurde vom Bayerischen Staatsministerium für  Landesentwicklung und Umweltfragen initiiert.
Webseite

Ansprechpartner

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

 

Adresse:
Karolinenstr. 17
95028 Hof

Telefon:
09281 / 815 - 1510

E-Mail:
stadtplanung(a)stadt-hof.de

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