Grünanlagen
Durch das Sachgebiet Grünflächen der Stadt Hof werden zahlreiche öffentliche „grüne“ Flächen betreut: An Parkplätzen und Straßen, entlang von Wasserläufen, in Schulhöfen und weiteren städt. Einrichtungen, sowie den städtischen Friedhöfen und Ökokontoflächen.
Farbenfrohe Wechselbepflanzung zur Aufwertung des Stadtbildes mit Frühjahrsblühern und Sommerblumen zieren Kleinflächen in der Innenstadt und an prägnanten Orten im Stadtgebiet. Damit erfüllt die Stadt Hof auch die Wünsche/Anregungen, welche durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 vorgetragen wurden.

Parks & Gärten
87 offizielle Grünanlagen, darunter die bekannten Anlagen Bürgerpark Theresienstein und Untreusee tragen zur Attraktivität der Stadt bei und bereichern mit ihren vielfältigen Erholungs- Spiel- und Sportmöglichkeiten das Freizeitangebot in Hof.
Häufig dienen Grünanlagen als stimmungsvolle Kulisse für Veranstaltungen, Feste und Events.
Grünanlagen sind jedoch nicht nur Aufenthalts- und Erholungsräume für die Menschen in der Stadt, sondern stellen auch wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima.
Damit sich möglichst viele Menschen, die zum Teil aus sehr verschiedenen Gründen die Anlagen aufsuchen, an den Hofer Grünanlagen erfreuen können, gilt eine Grünanlagensatzung, die zum Wohl der Allgemeinheit einige Spielregeln für den Besuch im Grünen enthält.
Die gärtnerische und bautechnische Betreuung der Grünanlagen erfolgt durch das Sachgebiet Grünflächen. Neugestaltungen werden in der Regel gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit entwickelt.
Grünanlagensatzung

Bäume in der Stadt
Das Hofer Stadtbild bereichern rund 4500 Straßenbäume und in etwa noch einmal so viele Bäume in Grünanlagen und sonstigen städtischen Einrichtungen.
Erst im Frühjahr 2020 wurden beispielsweise 500 junge deutsche Eichen am Lindenbühl gepflanzt.
Aus Sicherheitsgründen werden regelmäßig Baum- kontrollen und Pflegemaßnahmen durchgeführt.
Die Stadt ist bestrebt, den Baumbestand zu erhalten und entwickeln. Dazu werden jedes Jahr zahlreiche Bäume gepflanzt.
Gegenwärtig nimmt die Stadt Hof am Forschungsprojekt „Stadtgrün 2021“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim teil, in dessen Rahmen neue vielversprechende Baumarten auf ihre Eignung bezüglich der Klimawandelproblematik untersucht werden.
Baumschutzverordnung
In Hof gilt eine Baumschutzverordnung, nach der bestimmte Bäume geschützt sind: Laubbäume und Weißtannen (Abies alba) ab einem Stammumfang von 80cm, gemessen in einem Meter Höhe bzw. bei mehrstämmigen Gehölzen ab einem Stammumfang von 50cm je Einzelstamm.
Sollten Sie einen nach der Verordnung geschützten Baum fällen oder in erheblichem Umfang beschneiden wollen, ist ein Antrag auf Genehmigung an den Fachbereich Umwelt zu richten.
Im Vorfeld ist es ratsam, die Genehmigungsfähigkeit mit dem Sachgebiet Grünanlagen als fachtechnische Stelle abzuklären. Vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Besichtigungstermin.
Baumschutzverordnung
Antrag Baumfällung
Ansprechpartner
Fachbereich Tiefbau, Grünanlagen
Sachgebiet Grünanlagen
Adresse:
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Telefon:
+49 (0)9281 815 1579
Fax:
+49 (0)9281 815 87 1579
E-Mail:
gruenanlagen(at)stadt-hof.de
Fachbereich Tiefbau, Grünanlagen
Friedhofsverwaltung
Adresse:
Plauener Straße 1
95028 Hof
Telefon:
+49 (0)9281 815 1750
Fax:
+49 (0)9281 815 87 1750
E-Mail:
friedhof(at)stadt-hof.de