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Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

keine

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon
+49 921 605-03

Telefax
+49 921 605-3903

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E-Mail
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Webseite
http://www.zbfs.bayern.de

Bezirk Oberfranken

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Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 101152
95411 Bayreuth

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+49 921 7846-0

Telefax
+49 921 7846-90

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Webseite
https://www.bezirk-oberfranken.de

Stadt Hof - Sachgebiet Soziale Dienste

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Klosterstraße 23
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

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+49 9281 815-1262

Telefax
+49 9281 815-1199

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jugendundsoziales@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de/

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Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

Schloßgasse 7

95028 Hof

09281 815 0