Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".
In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Familienerholung in Familienferienstätten
Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
keine
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Schwerbehindertenausweis; Beantragung
Pflege; Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen
Sozialhilfe; Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente
Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt
Eltern- und Familienbildung; Inanspruchnahme von Angeboten
Familien in Not; Beantragung von Hilfen
Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten; Beantragung einer Förderung
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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