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Kinderschutz

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für unterschiedliche Zielgruppen.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Sie sind Bürgerin oder Bürger, Nachbarin oder Nachbar und haben Hinweise auf

  • Vernachlässigung
  • seelische, körperliche oder sexuelle Misshandlung oder Verwahrlosung
  • Gewalt zwischen den Eltern
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

oder nehmen etwas anderes Beunruhigendes wahr und wissen nicht, wie Sie dem Kind helfen können? Dann nehmen Sie bitte mit dem Jugendamt Kontakt auf oder wenden Sie sich direkt an die Polizei. Bei akuter Gefahr informieren Sie bitte zwingend zunächst die Polizei!

Informationen für Kinder und Jugendliche

  • Du wirst belästigt, beschimpft oder geschlagen?
  • Du fühlst dich schmutzig, weil dich jemand berührt oder dir eklige Dinge gesagt hat?
  • Du glaubst, deine ganze Welt bricht zusammen und niemand versteht dich?
  • Du möchtest gerne mit jemandem über deine Probleme zu Hause sprechen?

Dann ist es gut, wenn du dir jemanden zum Reden suchst. Auch wenn dir vielleicht jemand verboten hat, darüber zu sprechen – du darfst dir jederzeit Hilfe holen! Vielleicht gibt es ja in deiner Gegend Menschen, die du magst und mit denen du gerne zusammen bist. Das kann dein Freund oder deine Lehrerin, der Schulsozialarbeiter oder die Nachbarin sein. Wenn du einen solchen Menschen kennst, dann versuche doch einmal, mit ihm über deine Probleme zu reden. Denn: Du hast ein Recht darauf, dir Hilfe zu holen!

Du kennst niemanden, dem du vertraust, oder du möchtest lieber mit jemanden, den du nicht kennst, über deine Sorgen sprechen? Kein Problem. Es gibt Beratungsstellen, die du anrufen kannst. Alle Stellen sind kostenlos und anonym, das heißt, du brauchst nicht einmal deinen Namen zu nennen.

Das Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer kannst du vom Festnetz oder vom Handy aus von überall in Deutschland anonym und kostenlos anrufen. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Telefonnummer 0800 111 0 333 montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr erreichbar. Zusätzlich ist das Kinder- und Jugendtelefon als sogenannte Child Helpline über die EU-Rufnummer 116 111 kostenfrei in insgesamt 28 europäischen Ländern erreichbar.

Natürlich kannst du dich aber auch selbst an das für dich zuständige Jugendamt wenden. Dieses richtet sich in der Regel nach deinem Wohnort. Die Telefonnummern der Mitarbeitenden des Stadtjugendamtes Hof (ASD) findest du hier.

Informationen für Eltern und Familien

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein gesellschaftliches Anliegen, das im Grundgesetz (Artikel 6) verankert ist. Danach stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz. Das Grundgesetz schreibt Eltern umfangreiche Rechte und Pflichten zu:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (GG Art. 6 Abs. 2)

Dass Sie sich auf dieser Internetseite informieren, zeigt, dass Sie diese Rechte und Pflichten ernst nehmen. Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen können sich aus den unterschiedlichsten Ursachen heraus entwickeln:

  • zeitweise oder dauerhafte Überforderung der Eltern
  • fehlende Unterstützung (z. B. bei Alleinerziehenden ohne familiäre oder freundschaftliche Kontakte)
  • Krankheit oder Behinderung eines Elternteils oder eines Kindes
  • geringe Lebenserfahrung bei sehr jungen Eltern
  • Überlastung in Mehr-Kind-Familien oder bei Mehrlingsgeburten
  • altersspezifische Probleme (z. B. bei Heranwachsenden in der Pubertät)
  • hohe berufliche Belastung der Eltern

Darüber hinaus gibt es belastende Lebenslagen von Familien durch:

  • finanzielle Notlagen
  • soziale Isolation
  • Perspektivlosigkeit (z. B. durch längere Arbeitslosigkeit)
  • Krankheit
  • Suchtprobleme
  • familiäre Konflikte (z. B. Trennung und Scheidung von Eltern)

Diese Belastungen können gravierende Auswirkungen haben. Mangelnde Versorgung, Entwicklungseinschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern können äußere Anzeichen einer Gefährdung sein. Die Folgen von physischer und psychischer Gewalt oder emotionaler Vernachlässigung sind nicht immer auf den ersten Blick sichtbar, wirken sich aber unter Umständen dramatisch auf das Leben von Kindern aus.

Es gibt in der Stadt Hof und der Region Beratungs- und Unterstützungsangebote für die unterschiedlichsten Lebenslagen. Nehmen Sie Hilfe von Fachpersonal in Anspruch - frühzeitig, bevor Ihnen Probleme über den Kopf wachsen.

Das Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ können Sie unter der Telefonnummer 0800 1110550 vom Festnetz oder vom Handy aus von überall in Deutschland anonym und kostenlos zu den Beratungszeiten anrufen. Montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr und dienstags und donnerstags zusätzlich bis 19:00 Uhr.

Informationen für Fachkräfte

Der Schutz des Kindeswohls ist gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen. Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährung ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Ein Gespräch mit den Eltern und die gemeinsame Suche nach einer geeigneten Hilfe können schon entlastend sein. Wenn sich die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abwenden lässt, kann es notwendig werden, das Jugendamt zu informieren.

Um als Fachkraft in jeglicher Profession diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir im Folgenden Dokumente rund um das Thema Kinderschutz zusammengestellt.

Beratung in Fragen des Kinderschutzes

Fachkräfte, die im Bereich der Jugendhilfe arbeiten, sind gemäß § 8a SGB VIII verpflichtet, eine Insoweit erfahrene Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung  (IseF) bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzuzuziehen. Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 haben auch Berufsgruppen und Institutionen aus den Bereichen Schule, Gesundheitswesen, Soziales, Arbeit und alle anderen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, einen Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8b SGB VIII / § 4 KKG sowie BKiSchG).

Eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) verfügt über

  • ein Studium der Sozialpädagogik oder im Bereich Pädagogik oder Psychologie 
  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Beratungstätigkeit
  • Erfahrung und Fortbildung im Umgang mit Kinderschutzfällen
  • Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte im Fall einer Kindeswohlgefährdung
  • Kenntnisse über das Hilfesystem in der Region

Aufgaben und Rolle der IseF

Die IseF unterstützt und begleitet Fachkräfte prozessorientiert bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung. Sie führt Gespräche mit der falleingebenden Fachkraft und sammelt Informationen über Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten. Zur genaueren Abklärung kann ein diagnostisches Manual hinzugezogen werden. Das Ziel ist es, den Grad der Gefährdung zu beurteilen und bei Bedarf geeignete Hilfemaßnahmen zum Schutz für das Kind, den Jugendlichen/die Jugendliche oder zur Sicherung des Kindeswohls aufzuzeigen. Die IseF leistet Entscheidungshilfe bei der Frage, ob das Jugendamt hinzugezogen werden kann oder muss.

Darüber hinaus können anstehende Gespräche zwischen Sorgeberechtigten und falleingebender Fachkraft mit Unterstützung der IseF vorbereitet werden.

Die IseF berät ausschließlich die falleingebende Fachkraft oder Institution und übernimmt keine Verantwortung in der Fallarbeit!

Zugang und Ablauf

  • Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung
  • Klärungsgespräch, Risikoeinschätzung und Ressourcenabschätzung mit der zuständigen IseF
  • Protokollierung von Vereinbarungen und Inhalten der Beratung
  • Dokumentation des Ergebnisses der Risikoeinschätzung
  • Planung des weiteren Vorgehens/Beratungsprozesses

Es können bei Bedarf Termine zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Hilfemaßnahmen vereinbart werden, auch telefonische Nachfragen sind möglich.

Bedingungen

  • Alle Ergebnisse der Beratung zur Gefährdungseinschätzung werden dokumentiert
  • Die Fallverantwortung liegt bei der anfragenden Person oder Institution
  • Alle Sozialdaten des vorgestellten Falls werden anonymisiert oder pseudonymisiert

Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a und § 8b SGB VIII im Zusammenhang mit Beratungen und möglichen Meldungen für Schulen, sofern keine eigenen Fachkräfte mit entsprechenden Kenntnissen benannt bzw. bestimmt, sind in Stadt und Landkreis Hof:

Treffpunkt Familie - Diakonie Hochfranken, Schellenbergweg 20, 95028 Hof

Tel.: 09281 / 160 710 200

  • Herr Buheitel
  • Frau Engelhardt
  • Frau Baumeister

Kinderschutzbund Hof

Lobby für Kinder und Jugendliche

Der Deutsche Kinderschutzbund macht sich für die Rechte und den Schutz aller Kinder stark und bringt sich in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in Städten und Gemeinden ein. Der Verband verfolgt aktiv den Weg zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft, die durch Offenheit, Toleranz, ein friedliches Miteinander, Gerechtigkeit, Verständnis und Solidarität gekennzeichnet ist.

Hier können Sie sich über die Angebote des Kinderschutzbunds Hof informieren.

Kinderschutz in Bayern

Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales informiert dieses über den Kinderschutz in Bayern. Hier finden Sie nützliche Informationen zum Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz sowie interessante Links und Dokumente. 

Neuigkeiten

Am 6. Mai 2024 beginnt die Online-Anmeldung zum Pfingstferienprogramm der Kommunalen Jugendarbeit über das Ferienbuchungsportal der Stadt Hof.

Die Stadt Hof plant die Gestaltung neuer Spielplätze am Untreusee und am Bismarckturm.

Hier sind junge und alte Menschen zu sehen mit Eimern und vollen Müllsäcken.

Vergangenen Sonntag vereinten sich die Generationen, um gemeinsam ein Zeichen für eine sauberere und gesündere Umwelt zu setzen.

Während des Spielplatzpatentreffens im Hofer Rathaus kamen knapp 20 Patinnen und Paten zusammen, um über Neuerungen und Veränderungen zu diskutieren.

Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche der Kommunalen Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und…

Die neue Saison der Hofer KidsCard startet am 1. April 2024 pünktlich zur Osterzeit. Alle Kinder des Jahrgangs 2015 mit Erstwohnsitz in der Stadt Hof…

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Tratzmueller Thiemo

Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

09281 815 1260