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Personenbeförderung

Aufgrund einer EU-weiten Neuregelung müssen Kraftfahrer im gewerblichen Werk-, Güter- oder Personenverkehr zusätzlich zum Führerschein eine Qualifizierung nach dem sog. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig beschäftigt – auch aushilfsweise – tätig zu sein. Die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Grundqualifikation an Neueinsteiger bzw. die Weiterbildung von aktivem Fahrpersonal sollen positive Effekte für die Verkehrssicherheit, einen defensiven Fahrstil und rationellen Kraftstoffverbrauch erzielen.

Für Busfahrer mit Fahrzeugen über acht Fahrgastplätzen (Personenverkehr mit Klassen D1, D1E, D, DE) sind die Regelungen bereits zum 10.09.2008 in Kraft getreten.

Formular zu Personenbeförderung

Antrag 
Fahrgastbeförderung

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Neuigkeiten

Für die Wahlwerbung anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen.

Markus Ott wurde zum Kommandanten der Hofer Feuerwehr gewählt.

Auf diesem Foto ist ein lachendes Paar mit Hund zu sehen

Für jeden über vier Monate alten Hund muss die Hundesteuer bezahlt werden, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung vorliegt.

Ein Hund in einem Lavendelfeld

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024.

Das Fest der Diamantenen Hochzeit haben kürzlich die Eheleute Giselher und Herta Jäger gefeiert.

Auf diesem Foto ist ein Ukraine Flagge zu sehen

Unbürokratische Verlängerung bis März 2025.

Müllabfuhr

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Karolinenstraße 40

95028 Hof

09281 815 1441