Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Zweck
Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Gegenstand
Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, d. h. eines qualifizierten Übungsangebots.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind.
Art und Höhe
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit.
- Mitgliedereinheiten: Hier spielt das Alter der Mitglieder eine Rolle und die Zahl der im jeweiligen Jahr eingesetzten Übungsleiterlizenzen. Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten wird wie folgt errechnet:
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern, das heißt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die vom Verein seit dem 1. März des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden (maximal 4 Prozent der Gesamtmitgliederzahl): pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird.
- Wert der Fördereinheit: Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats Bayern für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern.
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
- Mitgliedererhebung
(differenziert nach Mitgliedern bis 26 Jahre einerseits und erwachsenen Mitgliedern andererseits)- gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise im Original
Die Vereinspauschale wird gewährt, wenn der Verein Mitglied bei einem anerkannten Dachverband ist und ferner wenn der Verein die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)
PKS7-5880-1-7, AllMBl 2017 S.14, 2273-I
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