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Digitales Rathaus

Verschlusssachen in der Kommune – Informationen

Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.

Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen (Herstellung, Kennzeichnung, Vervielfältigung, Aufbewahrung und Verwaltung, Weitergabe, Archivierung und Vernichtung sowie anderweitige Verwendung) verantwortlich. Sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Informationen, die im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden.

Je nach Größe des möglichen Schadens, der durch die unbefugte Nutzung dieser Informationen entstehen könnte, werden die Verschlusssachen unterschiedlich eingestuft. Es werden vier Geheimhaltungsgrade unterschieden; "Streng geheim" ist der höchste Geheimhaltungsgrad.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sachgebiet Zentrale Steuerung


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Telefax
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Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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