Verschlusssachen in der Kommune – Informationen
Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen (Herstellung, Kennzeichnung, Vervielfältigung, Aufbewahrung und Verwaltung, Weitergabe, Archivierung und Vernichtung sowie anderweitige Verwendung) verantwortlich. Sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Informationen, die im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden.
Je nach Größe des möglichen Schadens, der durch die unbefugte Nutzung dieser Informationen entstehen könnte, werden die Verschlusssachen unterschiedlich eingestuft. Es werden vier Geheimhaltungsgrade unterschieden; "Streng geheim" ist der höchste Geheimhaltungsgrad.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sachgebiet Zentrale Steuerung
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-0
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
post@stadt-hof.de