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Digitales Rathaus

Vereinswesen – Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.

Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:

  • die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
  • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat

Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.

  • Satzung des Vereins soweit vorhanden

kostenfrei

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sicherheit und Ordnung, OWiG


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1423

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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09281 815 0