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Digitales Rathaus

Tierhaltung – Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

 

Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

 

  • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
  • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
  • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
  • Tierhandlungen,
  • Tierbörsen
  • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
  • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
  • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
  • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
  • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Zoologische Gärten,
  • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
  • Einrichtungen, in denen
    • Tierversuche durchgeführt werden,
    • Versuchstiere gezüchtet werden,
    • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
    • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

 

Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Veterinärwesen


Hausanschrift
Bürgerstr. 18
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1192

Telefax
+49 9281 815-1197

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
veterinaeramt@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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95028 Hof

09281 815 0