Tierarzneimittel – Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Veterinärwesen
Hausanschrift
Bürgerstr. 18
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1192
Telefax
+49 9281 815-1197
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!